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Rennleitung

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  1. wie gewünscht mein comment: da du mit mofa gefahren bist, gilt hier ein eigenes delikt, nicht das normale wie beim zb beim auto (20/2 stvo). du bist 30 km/h zu schnell gefahren minus toleranz 3-4 km/h. wird von der bh abgezogen u steht in der strafverfügung drinnen. wennst nur eine anonymverfügung bekommst würd ich mich an deiner stelle freuen und zahlen, bei einer lenkererhebung hast dann noch das rechtsmittel des einspruchs. wieviel der spaß kostet kann ich dir leider nicht sagen wegen dem strafrahmen. kannst dzt nur auf deine bh/bpd hoffen und abwarten, was im brief drinn steht. lg rl
  2. mein senf zum thema wie gewünscht: bei der ladung handelt es sich um einen schrieb deiner behörde (bh od bpd), die du persönlich befolgen musst. schau mal nach, ob nicht sogar zwangsmaßnahmen oben stehen ("vorführung" - du, nicht mofa). du wirst dort niederschriftlich vernommen und kannst zu deinen übertretungen stellung nehmen. erst danach wird eine strafverfügung zugestellt. und da du noch minderjährig sein wirst (also unter 18), muss ein erziehungsberechtiger dabei sein. oder dein anwalt. lg rl ps: haben manche hier einen verfolgungswahn, weil sie annehmen, wenn sie allein zur polizei od zur behörde gehen, dass sie gleich angeschrieen werden? i glaub, eure eltern schrein mehr mit euch als wir
  3. gut zu wissen ;) - dafür dürfen ausländer in ö ohne mopedausweis ein mofa lenken. manche gesetze sind halt fragwürdig...

  4. mit dem ö-mopedausweis darf man in d doch nich nur 25 fahren ;D der mopedausweis hat nix mit der mofa prüfbescheinigung zu tun. wenn man in österreich klasse M hat darf man auch in DE 45 km/h fahren !

  5. also ich würd das teil hinten in den auspuff geben, dort gehören die DeZiBel-killer doch auch hin, oder?
  6. dzt in ö nicht erlaubt, da fix mit fzg verbunden. auch nicht bei motor aus. wird nicht typ. weil du es auf öff straßen bewegst. gilt auch für autos (zb neonleds unterhalb). lg rl
  7. gibs einfach bei google ein. botschaft xx, wien geht am schnellern mission.vie@mfa.gov.hu http://www.konsulate.de/info_austria/info_ungarische_botschaft_wien_oesterreich.php
  8. die beste auskunft, auf die du dich auch dann berufen kannst, wäre die botschaft/konsulat. und auch da am besten schriftlich, also per mail. mach ich selbst auch so, wenn ich etwas dienstlich benötige.
  9. battig: wie gewünscht mei comment - oba da bin i leider selbst überfragt. kenn leider a keinen kollegn aus ungarn, der da auskunft geben könnt. sorry.
  10. ...wenn vor ort die strafe nicht beglichen werden kann.

  11. grundsätzlich gilt die geschwbeschränkung eines jeden landes, in dem du dich bewegst. ob du mit einem ö-mopedausweis in d trotzdem nur 25 fahren darfst, da es sich um ein mofa handelt, od doch mehr wie in ö, weiß ich leider nicht. da kenn ich mich in der d-rechtslage zuwenig aus. in ö kann die polizei/behörde eine strafe verlangen od sogar ein fzg sicherstellen/beschlagnehmen, wenn...

  12. Hi

    Ich habe eine Frage an dich und zwar was passiert wenn ich mit meinem Moped nach Deutschland fahr und dann von den deutschen Polizisten angehalten werd, weil ich z.B. 50km/h gfahren bin und in Deutschland ja nur 25km/h erlaubt sind? Können die mir wegen dem sogar das Taferl reißen oder mir eine Geldstrafe geben?

    MfG Mitgutsch12

  13. wie gewünscht mei comment: also die behörde hat sicherlich die möglichkeit dir beim l17 probleme zu machen. da du ja grad mit der ausbildung anfängst und im vorhinein gezeigt hast, dass du nicht die besten voraussetzungen als verkehrsteilnehmer mitbringst. am besten du frägst bei deiner bh tel an, ob der akt schon in arbeit ist und wegen dem l17 lg rl
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