Nach 97/24 EWG.
Vorhandensein ist vorgeschrieben.
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung
(EZ) ab:
>>Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990:
>>1 Spiegel links
>>Erstzulassung ab dem 1. Januar 1990:
>>unter 100 km/h, 1 Spiegel links
>>über 100 km/h, 2 Spiegel
>>Erstzulassung ab dem 17. Juni 2003:
>>bis max. 45 km/h, 1 Spiegel links
>>über 45 km/h, 2 Spiegel
>>Spiegelgröße vorgeschrieben:
>>69 cm² nach EG
>>60 cm² nach StVZO
Ist auf dem Spiegel ein E-Prüfzeichen,
stimmt auch die Spiegelfläche.
>>Für Krafträder über 45 km/h mit EG-Betriebserlaubnis sind immer 2 Spiegel vorgeschrieben