Nochmal als Ergänzung mit paar offiziellen Zitaten. Man darf offen fahren wenn man den Schein 2 Jahre hat ODER ihn NACH dem 21. Geburtstag gemacht hat. Wennst die Prüfung 1 Tag vor deinem 21. machst bist trotzdem der Trottel der 2 Jahre gedrosselt fahren muss. (A (nicht Vorstufe-A) kann man nämlich erst mit MIND. 21 erwerben. Die Vorstufe A wird nach 2 Jahren automatisch zu A, unabhängig von dem Alter!!) "Die Klasse A kann erst mit 21 Jahren direkt erworben werden. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 21. Geburtstag ist es nur möglich, den Führerschein für ein Leichtmotorrad, eingeschränkt auf maximal 25 kW (Vorstufe A), zu machen." "Nach zwei Jahren geht die Vorstufe A automatisch auf die Klasse A über. Es muss weder eine Prüfung abgelegt noch ein neuer Führerschein ausgestellt werden." "Auch wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Lenkberechtigung für die Vorstufe A das 21. Lebensjahr vollendet, ist die Klasse A dennoch für zwei Jahre auf Leichtmotorräder beschränkt. Nur mit einer neuerlichen praktischen Prüfung kann die Befristung in diesem Fall aufgehoben werden." Wenn Towelie eine Fahrschule findet die ihm die Prüfung im Dez. nach seinem Geburtstag ermöglicht hat er Glück, ansonsten die Arschkarte gezogen. Oder man müsste herausfinden ob 2013 auch noch der letzte Absatz mit der erneuten Prüfung gilt.