derises Geschrieben September 15, 2015 Melden Share Geschrieben September 15, 2015 Hallo,hab seit 23.8 den Vorläufigen Führerhschein für die Klasse A2+B.Um den Scheckkarten Führerschein zu erhalten müsste ich bis 23.9 knappe €200 einzahlen.Leider hab ich das Geld aktuell nicht.Nun entstehen 2 Fragen.Welche Strafe erhalte ich wenn ich mit dem abgelaufenen vorläufigen FS (läuft am 23.9 ab) angehalten werde?Ich komme aus AT - in DE schreiben die Leute von €10 Strafe... Kann das aber nicht so wirklich glauben.Und die zweite Frage, wenn ich den Betrag nicht am 23.9 bezahlt habe - Ihn sagen wir erst am 10.10 einzahle - erhalte ich dann ganz normal den FS oder MUSS ich um Ihn zu erhalten den Betrag bis 23.9 einzahlen sprich später geht es nicht mehr?Grüße und danke im voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Camel Blue Geschrieben September 15, 2015 Melden Share Geschrieben September 15, 2015 (bearbeitet) Du solltest bei der örtlichen Behörde ( Bezirkshauptmannschaft deines Bezirkes, Führerscheinstelle) anrufen und nachfragen, bevor hier die Bauernjuristen eine fachkundige Antwort geben.... Nachfragen kostet nichts und wird auch nicht gleich mit einer Strafe geahndet.Schildere dein Problem und eventuell wird dir weitergeholfen.^^PS: Ich bin kein Jurist. Aber wenn man logisch denkt. Dann ist ein ein abgelaufener Führerschein gleich fahren ohne Führerschein. Und das kann teuer werden, bzw wird bei Probeführerschein garantiert billiger ausfallen. LG Kamel bearbeitet September 15, 2015 von Camel Blue 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derises Geschrieben September 15, 2015 Autor Melden Share Geschrieben September 15, 2015 Ok dachte da ich die Fahrerlaubniss ja erlangt habe handelt es sich "nur" um fahren Führerschein...Ich ruf da morgen einfach mal an Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derises Geschrieben September 17, 2015 Autor Melden Share Geschrieben September 17, 2015 Um das zu vervollständigen (Email der BH) , ist wie in DE auch:Zitat AnfangSehr geehrter Herr xxxx!Der Führerschein geht dann in Produktion, wenn Sie die Kosten einbezahlt haben. Eine Strafe gibt es nicht, auch keine Verlängerung für den Vorläufigen Führerschein.Falls es zu einer Kontrolle kommt, können Sie nur wegen nicht mitführen eines gültigen Führerscheines eine Strafe bekommen die Lenkberechtigung besitzen Sie ja.Mit freundlichen Grüßen!Der Bezirkshauptmann:i.V.xxxx xxxxxZitat ENDEHab die Kohle aber nun doch sodass ich es morgen gleich einzahlen kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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