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Illegales Moped mit Taferl schieben


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Hallo meine Frage ist ob ich mein Moped das nicht legal im Öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf(70 Airsal, Sportler, usw) darf ich es aber ohne Zündung aber MIT Taferl schieben? Sie steht jetzt auf einem öffentlichen Parkplatz mit Taferl aber halt nicht Vekehrsgenehm. Darf ich das?

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vor 11 Stunden schrieb Vini121:

Hallo meine Frage ist ob ich mein Moped das nicht legal im Öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf(70 Airsal, Sportler, usw) darf ich es aber ohne Zündung aber MIT Taferl schieben? Sie steht jetzt auf einem öffentlichen Parkplatz mit Taferl aber halt nicht Vekehrsgenehm. Darf ich das?

Naja je nach dem wenn dich ein kiwi sieht wird er vllt anhalten und fragen was los ist. 

Normal würde ich das taferl runtergeben und sagen das moped ist zurzeit im nicht fahrtüchtigen zustand und deswegen schiebst du es .

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Am ‎24‎.‎03‎.‎2019 um 19:09 schrieb Vini121:

Hallo meine Frage ist ob ich mein Moped das nicht legal im Öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf(70 Airsal, Sportler, usw) darf ich es aber ohne Zündung aber MIT Taferl schieben? Sie steht jetzt auf einem öffentlichen Parkplatz mit Taferl aber halt nicht Vekehrsgenehm. Darf ich das?

sie dürften es theoretisch begutachten ja weil es ja angemeldet ist also wenn du es mit dem taferl schiebst kanns sein das sie dich auf die walze stellen lassen (wird zwar keiner machen aber sie dürften es) einfach taferl runter und sagen die ist abgemeldet fertig 

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Am 24.3.2019 um 19:09 schrieb Vini121:

Hallo meine Frage ist ob ich mein Moped das nicht legal im Öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf(70 Airsal, Sportler, usw) darf ich es aber ohne Zündung aber MIT Taferl schieben? Sie steht jetzt auf einem öffentlichen Parkplatz mit Taferl aber halt nicht Vekehrsgenehm. Darf ich das?

Wenns angemeldet ist und sich auf öffentlichem Grund befindet dürfen sie alles machen was sie wollen. Also im Sinne von kontrollieren etc.. Auch wenns nur steht kannst du zb Strafen für fehlende Spiegel und so bekommen.

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vor 19 Stunden schrieb Sxlzstäbchen:

Wenns angemeldet ist und sich auf öffentlichem Grund befindet dürfen sie alles machen was sie wollen. Also im Sinne von kontrollieren etc.. Auch wenns nur steht kannst du zb Strafen für fehlende Spiegel und so bekommen.

Nicht ganz richtig. Eine Leistungskontrolle also Walze zB dürfen sie nicht anordnen. Desweiteren wenn du eine Strafe wegen einem fehlenden Spiegel bekommst erhebst du einspruch und sagst dein moped ist umgefallen oder du hattest einen kleinen unfall wo dieser kaputt gegangen ist, dies müssen sie dir erst einmal nachweisen das dies nicht so ist.

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vor 1 Stunde schrieb Bonderosa:

Nicht ganz richtig. Eine Leistungskontrolle also Walze zB dürfen sie nicht anordnen. Desweiteren wenn du eine Strafe wegen einem fehlenden Spiegel bekommst erhebst du einspruch und sagst dein moped ist umgefallen oder du hattest einen kleinen unfall wo dieser kaputt gegangen ist, dies müssen sie dir erst einmal nachweisen das dies nicht so ist.

Macht sinn, dass wenn das Moped umgefallen ist, der Spiegel erstmal KOMPLETT verschwunden ist und ansonsten null Schäden entstanden sind. Zum Thema Leistungskontrolle hab ich keine Ahnung, aber wenn sie jetzt sehen dass du einen Sportler oben hast können sie dich schon zur Überprüfung schicken - zumindest würde es keinen Sinn machen wenn nicht

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vor 4 Stunden schrieb Bonderosa:

Nicht ganz richtig. Eine Leistungskontrolle also Walze zB dürfen sie nicht anordnen. Desweiteren wenn du eine Strafe wegen einem fehlenden Spiegel bekommst erhebst du einspruch und sagst dein moped ist umgefallen oder du hattest einen kleinen unfall wo dieser kaputt gegangen ist, dies müssen sie dir erst einmal nachweisen das dies nicht so ist.

sicher..von nem freund das moped ist bei der Bushaltestelle gestanden weil er eine rauchen war...zack moped auf die walze und tafalriss 

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vor 15 Stunden schrieb Sxlzstäbchen:

Macht sinn, dass wenn das Moped umgefallen ist, der Spiegel erstmal KOMPLETT verschwunden ist und ansonsten null Schäden entstanden sind. Zum Thema Leistungskontrolle hab ich keine Ahnung, aber wenn sie jetzt sehen dass du einen Sportler oben hast können sie dich schon zur Überprüfung schicken - zumindest würde es keinen Sinn machen wenn nicht

Nein, muss ja nicht gerade passiert sein. Kann ja vor 3 Tagen passiert sein und du hast noch keinen neuen Spiegel zur korrekten weiterfahrt gekauft. Desweiteren wenn der Sportauspuff eine E Nummer hat dürfen sie dich nicht zur Kontrolle senden und auch nicht wenn dieser keine hat. Sie müssten dir beweisen können das du dich mit dem Moped im Öffentlichen Straßenverkehr bewegt hast 

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vor 13 Stunden schrieb Gilera smt50:

sicher..von nem freund das moped ist bei der Bushaltestelle gestanden weil er eine rauchen war...zack moped auf die walze und tafalriss 

1. war der Motor noch warm?

2. wie die beamten gesagt haben jetzt gehts auf die walze was hat er gemacht? nichts gesagt ? wenn ja dann hat er automatisch zugestimmt. 

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vor einer Stunde schrieb Bonderosa:

Nein, muss ja nicht gerade passiert sein. Kann ja vor 3 Tagen passiert sein und du hast noch keinen neuen Spiegel zur korrekten weiterfahrt gekauft. Desweiteren wenn der Sportauspuff eine E Nummer hat dürfen sie dich nicht zur Kontrolle senden und auch nicht wenn dieser keine hat. Sie müssten dir beweisen können das du dich mit dem Moped im Öffentlichen Straßenverkehr bewegt hast 

Es muss aber vor jeder weiteren Fahrt überprüft werden ob alles am Moped passt (in der Theorie. In der Praxis macht das eh niemand). Also wenn ich keinen Spiegel hab, ist die weitere Fahrt verboten und dann kommen wir wieder zu dem Punkt, an dem du gestraft wirst dafür. Und zum Sportauspuff: die e-nummer sagt nicht aus, dass er für dein Moped zulässig ist und schon gar nicht, dass er gedrosselt ist. Sie können dich IMMER zur Überprüfung schicken, selbst wenn nur ein Verdacht besteht - und der ist bei einem Sportler definitiv gegeben. Und wenn ich einen illegalen Auspuff, mein Kennzeichen oben hab und im öffentlichen Straßenverkehr zb parke, können die dich schon hochnehmen. Du musst das Moped ja nicht mal in Betrieb nehmen, die Zulassung erlischt nämlich sobald du eine technische Veränderung vornimmst.

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vor einer Stunde schrieb Sxlzstäbchen:

Es muss aber vor jeder weiteren Fahrt überprüft werden ob alles am Moped passt (in der Theorie. In der Praxis macht das eh niemand). Also wenn ich keinen Spiegel hab, ist die weitere Fahrt verboten und dann kommen wir wieder zu dem Punkt, an dem du gestraft wirst dafür. Und zum Sportauspuff: die e-nummer sagt nicht aus, dass er für dein Moped zulässig ist und schon gar nicht, dass er gedrosselt ist. Sie können dich IMMER zur Überprüfung schicken, selbst wenn nur ein Verdacht besteht - und der ist bei einem Sportler definitiv gegeben. Und wenn ich einen illegalen Auspuff, mein Kennzeichen oben hab und im öffentlichen Straßenverkehr zb parke, können die dich schon hochnehmen. Du musst das Moped ja nicht mal in Betrieb nehmen, die Zulassung erlischt nämlich sobald du eine technische Veränderung vornimmst.

Nope, stimmt nicht! Weil keiner sagt das er das Moped dort hingefahren hat. Könnte ja sein das er das Moped mit einem Anhänger dort hingebracht hat aus welchen Gründen auch immer muss man nicht begründen. Ein parkendes auto/motorrad/moped welches von der Polizei nicht fahren gesehen wurde darf nicht zu einer Kontrolle gebracht oder aufgefordert werden (Aussage von meinem Onkel (Rechtsanwalt) Die Polizei muss dir zu 100% belegen können das du das Moped dort bewegt hast im Straßenverkehr, wenn sie das nicht können können sie nichts kontrollieren, außer den Besitzer aber auch nur Personalien, führerschein braucht er keinen.

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vor 12 Minuten schrieb Bonderosa:

Nope, stimmt nicht! Weil keiner sagt das er das Moped dort hingefahren hat. Könnte ja sein das er das Moped mit einem Anhänger dort hingebracht hat aus welchen Gründen auch immer muss man nicht begründen. Ein parkendes auto/motorrad/moped welches von der Polizei nicht fahren gesehen wurde darf nicht zu einer Kontrolle gebracht oder aufgefordert werden (Aussage von meinem Onkel (Rechtsanwalt) Die Polizei muss dir zu 100% belegen können das du das Moped dort bewegt hast im Straßenverkehr, wenn sie das nicht können können sie nichts kontrollieren, außer den Besitzer aber auch nur Personalien, führerschein braucht er keinen.

Is ja egal ob ichs bewegt hab oder nicht, Fakt ist, dass ich illegale Änderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen hab und das ist doch das was zählt und wofür du auch zur Kasse gebeten wirst

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vor 2 Minuten schrieb Sxlzstäbchen:

Is ja egal ob ichs bewegt hab oder nicht, Fakt ist, dass ich illegale Änderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen hab und das ist doch das was zählt und wofür du auch zur Kasse gebeten wirst

Dürfen sie nicht, solange sich das Fahrzeug nicht im Öffentlichen Raum bewegt. Parken ist so erlaubt.

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vor 8 Stunden schrieb Bonderosa:

1. war der Motor noch warm?

2. wie die beamten gesagt haben jetzt gehts auf die walze was hat er gemacht? nichts gesagt ? wenn ja dann hat er automatisch zugestimmt. 

1. ja der motor war warm

2. was kannst da sagen? die machen das und dürfen es auch ;) 

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Gerade eben schrieb Bonderosa:

Wenn der Motor kalt gewesen wäre dürften die es nicht machen. Ist er jedoch warm muss er vor kurzer Zeit in betrieb gewesen sein und das erlaubt dann die Leistungskontrolle.

selbst wenn der motor kalt ist dürfen sie es

Kann ja sonst sein das ich sage ich habe es moped nur schnell bei einem Freund angekickt ;) 

Also alles was angemeldet ist und auf einem Grundstück ist wo die StVO  gilt dürfen sie dich kontrollieren 

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Gerade eben schrieb Gilera smt50:

selbst wenn der motor kalt ist dürfen sie es

Kann ja sonst sein das ich sage ich habe es moped nur schnell bei einem Freund angekickt ;) 

Also alles was angemeldet ist und auf einem Grundstück ist wo die StVO  gilt dürfen sie dich kontrollieren 

Nope das ist leider falsch. Das glauben leider immer wieder zu viele Leute dies ist aber nicht so. 

 

"Kann ja sonst sein das ich sage ich habe es moped nur schnell bei einem Freund angekickt." -> Dies müsstest du beweisen können, desweiteren wie ist es dann zu der Bushaltestelle gekommen ? Also wenn du es beweisen kannst dürfen sie es wieder nicht. Sie dürfen ein Fahrzeug nur kontrollieren wo sie beweisen können das du im Straßenverkehr unterwegs warst.

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vor 47 Minuten schrieb Bonderosa:

Nope das ist leider falsch. Das glauben leider immer wieder zu viele Leute dies ist aber nicht so. 

 

"Kann ja sonst sein das ich sage ich habe es moped nur schnell bei einem Freund angekickt." -> Dies müsstest du beweisen können, desweiteren wie ist es dann zu der Bushaltestelle gekommen ? Also wenn du es beweisen kannst dürfen sie es wieder nicht. Sie dürfen ein Fahrzeug nur kontrollieren wo sie beweisen können das du im Straßenverkehr unterwegs warst.

wenn es angemeldet ist reicht das als beweis ;) 

 

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vor 2 Stunden schrieb Bonderosa:

Nein, ein Angemeldetes Fahrzeug bedeutet nicht das es im Öffentlichen Straßenverkehr Teilnimmt, es hat nur die Erlaubnis dazu. Sei mir nicht böse, aber rede nicht irgendetwas wenn du die rechtliche Grundlage dazu nicht kennst... 

Naja dann informier dich mal bevorst groß redest:)

Aber mit dir zu diskutieren bringt nix.

Gr. 

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ich würde fast behaupten, das es dann noch lustiger wird. da die maschine, wie sie angemeldet ist, ja nicht dort steht. sprich es sind bauliche änderungen durchgeführt worden, die dem moped mehrleistung verschaffen und somit die BE verfällt. zumindest in deutschland wärste dann direkt mit erlöschen der BE und des versicherungsschutzes mit am arsch.

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