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Illegales Moped mit Taferl schieben


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vor 7 Stunden schrieb Loki:

ich würde fast behaupten, das es dann noch lustiger wird. da die maschine, wie sie angemeldet ist, ja nicht dort steht. sprich es sind bauliche änderungen durchgeführt worden, die dem moped mehrleistung verschaffen und somit die BE verfällt. zumindest in deutschland wärste dann direkt mit erlöschen der BE und des versicherungsschutzes mit am arsch.

ja ist in Österreich das selbe...

oder warum glaubt ihr steht bei den meisten Parkplätzen auch hier gilt die StVO geschrieben um zu verhindern das da alles mögliche passert 

bearbeitet von Gilera smt50
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Am 29.3.2019 um 12:06 schrieb Gilera smt50:

Naja dann informier dich mal bevorst groß redest:)

Aber mit dir zu diskutieren bringt nix.

Gr. 

Habe mich da bei meinem Onkel informiert, der ist Anwalt für Verkehrs und Finanzrecht und der hatte mir das so erklärt, klar gibt es hier und da ne Situation wo es anders ist. Aber wenn man sich auf seine rechte bezieht geht das. Klar, haben Sie dann die Zeit und warten wie das Moped da wegkommt und so also sollte man auch nicht machen den am Ende zieht man e den kürzeren. 

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vor 7 Stunden schrieb Bonderosa:

Habe mich da bei meinem Onkel informiert, der ist Anwalt für Verkehrs und Finanzrecht und der hatte mir das so erklärt, klar gibt es hier und da ne Situation wo es anders ist. Aber wenn man sich auf seine rechte bezieht geht das. Klar, haben Sie dann die Zeit und warten wie das Moped da wegkommt und so also sollte man auch nicht machen den am Ende zieht man e den kürzeren. 

ja kann sein das das rechtlich so ist...aber erklär das mal den beamten das die dich ned kontrollieren dürfen? die hören dir da ned mal zu 

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vor 1 Minute schrieb Gilera smt50:

ja kann sein das das rechtlich so ist...aber erklär das mal den beamten das die dich ned kontrollieren dürfen? die hören dir da ned mal zu 

Dann nehme ich mein Handy und Filme sie, was bei einer Amtshandlung mein gutes Recht ist. Dann verweigere ich die restliche Kontrolle aufgrund des falschen Verhaltens der Beamten. Das Video als Beweis aufheben, falls sie dir eine Strafe zukommen lassen etc. einfach einspruch erheben und das Video als Beweis verwenden. Du hast dich Rechtens verhalten und hast keine Strafe zu erwarten.

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Gerade eben schrieb Bonderosa:

Dann nehme ich mein Handy und Filme sie, was bei einer Amtshandlung mein gutes Recht ist. Dann verweigere ich die restliche Kontrolle aufgrund des falschen Verhaltens der Beamten. Das Video als Beweis aufheben, falls sie dir eine Strafe zukommen lassen etc. einfach einspruch erheben und das Video als Beweis verwenden. Du hast dich Rechtens verhalten und hast keine Strafe zu erwarten.

auf video darfst die sicher ned nehmen...das ist absolut strafbar 

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ja wie gesagt man hat immer die Möglichkeit Einspruch zu erheben und Anwälte und dies das . . . aber gegen die ordnungsmacht klagen? kenn keinen bei dem das jemals gefunzt hat ;) 

weiters hat denk ich mal kein 16 jähriger genug geld für anwälte und co..da ist die strafe billiger 

 

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vor 17 Minuten schrieb Gilera smt50:

ja wie gesagt man hat immer die Möglichkeit Einspruch zu erheben und Anwälte und dies das . . . aber gegen die ordnungsmacht klagen? kenn keinen bei dem das jemals gefunzt hat ;) 

weiters hat denk ich mal kein 16 jähriger genug geld für anwälte und co..da ist die strafe billiger 

 

Warum klagen? Bei einem Einspruch wird das alles fallen gelassen und das zu 100% weil gegen diesen Beweis können sie nicht an. 

 

Zu dem: "Weiters hat denk ich mal kein 16 jähriger genug geld für anwälte und co..da ist die strafe billiger". Also heutzutage hat jeder Elternteil eine Rechtsschutzversicherung die genau das übernimmt. Wenn nicht braucht man auch nicht denn ein Einspruch wird bei so etwas zu 100% funktionieren und dafür benötigt man keine Anwälte!

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vor 6 Minuten schrieb Bonderosa:

Warum klagen? Bei einem Einspruch wird das alles fallen gelassen und das zu 100% weil gegen diesen Beweis können sie nicht an. 

  

Zu dem: "Weiters hat denk ich mal kein 16 jähriger genug geld für anwälte und co..da ist die strafe billiger". Also heutzutage hat jeder Elternteil eine Rechtsschutzversicherung die genau das übernimmt. Wenn nicht braucht man auch nicht denn ein Einspruch wird bei so etwas zu 100% funktionieren und dafür benötigt man keine Anwälte!

wie auch immer ich kam damals halt nicht durch mit meinem Einspruch 

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vor 23 Minuten schrieb Bonderosa:

Kommt immer auf die Situation an bzw wie die Umstände waren in der Kontrolle, was du gesagt hast in der Kontrolle dies das. 

hab nix gesagt...hab nur Strafmilderung angefordert weil ich Schüler bin und akzeptierte es nicht das mein Rücklicht mit e Nummer als illegal bemängelt wurde

bin aber ned durch gekommen 

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vor 2 Minuten schrieb Gilera smt50:

hab nix gesagt...hab nur Strafmilderung angefordert weil ich Schüler bin und akzeptierte es nicht das mein Rücklicht mit e Nummer als illegal bemängelt wurde

bin aber ned durch gekommen 

E Nummer ist so eine Sache. Hast du Dokumente gehabt die diese E Nummer bestätigen. Bzw war es eine E nummer oder eine ABE ? Bei einer ABE müsstest du das alles auch eintragen lassen was ca 50-70€ kostet. 

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vor 26 Minuten schrieb Bonderosa:

E Nummer ist so eine Sache. Hast du Dokumente gehabt die diese E Nummer bestätigen. Bzw war es eine E nummer oder eine ABE ? Bei einer ABE müsstest du das alles auch eintragen lassen was ca 50-70€ kostet.  

jaja ich weis das man um sich zu 10000% sicher zu sein es eintragen lassen muss

nein es war eine e nummer!

ja egal wurde auf jeden fall ignoriert und die 100€ strafe musst ich auch ohne Strafmilderung zahlen da es hieß das ist das billigste. 

Ja egal ist 2jahre her

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vor 5 Stunden schrieb Gilera smt50:

jaja ich weis das man um sich zu 10000% sicher zu sein es eintragen lassen muss

nein es war eine e nummer!

ja egal wurde auf jeden fall ignoriert und die 100€ strafe musst ich auch ohne Strafmilderung zahlen da es hieß das ist das billigste. 

Ja egal ist 2jahre her

Beim rücklicht reicht eine enummer wie soll man den sowas eintragen lassen ? Und vorallem wie soll der kiwi herausfinden das des rücklicht eingetragen ist .

Bei sowas muss man dem kiwi einfach sagen was sache ist und das direkt vor ort

bearbeitet von Racing-niki
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vor 16 Minuten schrieb Racing-niki:

Beim rücklicht reicht eine enummer wie soll man den sowas eintragen lassen ? Und vorallem wie soll der kiwi herausfinden das des rücklicht eingetragen ist .

Bei sowas muss man dem kiwi einfach sagen was sache ist und das direkt vor ort

ja was weis ich so ne schei**e interessiert mich eing nd^^

ja hab ich aber die haben mich schlicht weg ignoriert 

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