ExampLe Geschrieben July 13, 2020 Melden Share Geschrieben July 13, 2020 Was geht Jungs, Letztens wurde ich angehalten und eine Geräuschmessung gemacht Ich darf 79 haben und er messte 85 muss er noch 5dezibel toleranz abziehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Loki Geschrieben July 13, 2020 Melden Share Geschrieben July 13, 2020 wärste ja trotzdem drüber... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ExampLe Geschrieben July 13, 2020 Autor Melden Share Geschrieben July 13, 2020 ja aber er hat keine toleranz abgezogen und ich dachte er muss das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Loki Geschrieben July 13, 2020 Melden Share Geschrieben July 13, 2020 ich klau da mal ausm netz... denke das istn gutes beispiel. Zitat Vorbereitung • Prüfer muss Umgebungsgeräusch messen und protokollieren ( Liegt dieser weniger als 10dB (A) unter dem späteren Meßwert = Messung ungültig ) • Es muss ein geeichtes Meßinstrument verwendet werden Umgebung • Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Aufstellung • Meßgerät muss in Höhe der Auspuffmündung mindestens 20 cm über dem Boden im Abstand von 50 cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung aufgestellt werden. (Winkel von 45° = wenn der Auspuff auf 6 Uhr zeigt, muss das Meßgerät mittig zwischen 4 und 5 Uhr stehen.) Richtwerte • Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 ) • Motorräder mit einer Nenndrehzahl bis 5000/min werden bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 ) Durchführung der Messung • Drehzahl wird konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen • Es müssen mindestens 3 Messungen ausgeführt werden • Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen die nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen ! ( 1. Messung+2.Messung+3.Messung / 3 ) • Kein Drehzahlmesser am Motorrad: muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen ! • Für Motorräder mit Baujahr vor dem 07.11.1980 gilt: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel: eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal. Ergebnis • Die Polizei verwendet normal eine Meßtoleranz von 5 dB(A) <-- das ist aber nicht garantiert ! Meßergebnis abzüglich 5 dB(A) darf den Wert im Fahrzeugschein nicht überschreiten. • Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden. Man sollte peinlichst auf die Durchführung achten und bei Abweichung sofort Protest einlegen und die Messung anzweifeln ggf. den Beamten nochmal auf die Kosten aufmerksam machen die bei einer fehlerhaften Messung entstehen können. • Kosten für das Gutachten TÜV • Kosten für Taxi nach Hause • Kosten für Schleppen des Fahrzeuges zum Ort des Gutachtens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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