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Berechtigung zum „Stunten“


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Hallo Leute.


Meine Jungs und ich sind jetzt schon mehrere Monate am Motorrad fahren, und wir haben aber leider keinen richtigen „Spot“ klar haben wir hin und wieder mal ne Straße für uns gehabt, sind dann aber von verschiedensten Leuten zb. Jäger „verscheucht“ worden.

Jedoch haben wir eine Straße direkt neben der Autobahn. Hier würde es innerhalb 2 Kilometer oder so keine Häuser geben, also keine Ruhestörung quasi. Auf der Straße fahren in der Woche Vlt 2 Autos. Und das sind Jäger. Glaubt ihr man kann auf dieser „öffentlichen“ Straße eine einzelgenehmigung zum „stunten“ bekommen. Dass man dann zum Beispiel wenn man selber hier ist, die Straße absperrt oder sonstige Sicherheitsmaßnahmen durchnimmt. Und wenn der Jäger da ist auch nicht gefahren wird ? Denkt ihr sowas geht bei der Gemeinde durch? Oder könnt ihr mir sonst Tipps geben? 
Vielen dank schon mal

 

… und mit „stunten“ meine ich unsere wheelies verbessern, üben, weitere Tricks ausprobieren. Ist halt unser Hobby und würden das schon gerne weiter in unserer Umgebung machen

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bahnhof is so gesehen wieder öffentlicher grund, wenns nicht im besitz der bahn ist. bzgl ladenbesitzer, da haste dann halt das problem, spätabends oder sonntags. da haste dann wieder irgendwelche mitbürger, die sich am summen von mücken stören. die rufen ruckzuck die cops wegen ruhestörung. unnötiges rumfahren etc... gibt so oder so stress.

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