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Wann brauch ich eine Typisierung :)


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Es geht ja das Gerücht herum, dass man Auspuffanlagenanlagen mit einem e1 Zeichen extra einer Einzelabnahme unterziehen muss, was nicht stimmt!

Die zahl hinter dem "E" steht lediglich für das Land aus dem diese EG ABE kommt Bsp. e13 13=Luxemburg (siehe bild unten)

Auch wird in EG ABE's bzw. EG BE's meist nur einen Fahrzeugtyp erwähnt der Clou an der Sache ist der Gesetzesauszug, siehe unten! Dem zu Folge kann man z.B. ESD's fahren die lt. EG ABE nur für einen bestimmten Fahrzeugtyp bestimmt sind. Solange dieser eine EG ABE hat braucht man keine schriftlichen Unterlagen mitzuführen. Da die Polizei noch im Steinzeitalter lebt lt. der Aussage eines netten Götzmitarbeiters, ist es schwer für die Beamten zu den EG ABE's die zugehörigen Fahrzeugtypen zu Ermittel. Götz z.B. gibt keine Auskunft darüber auch nicht den Beamten "...das ist nicht unser Job...".

und Götz hat täglich mehrere anfragen dies bezüglich ;)

Fazit: EG ABE o. EG BE bedeutet anbauen fertig! wenn die Beamten etwas sehen wollen dann zeigt diesen Gesetzesauszug:

Zwischenzeitlich ist auch der Polizei bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.

Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist.

Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt. Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE

Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen

("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.

Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Was ist die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?

Es gibt die Fahrzeug- und die Teile-ABE.

Die Fahrzeug-ABE legt die technischen Eckdaten (Hubraum, Leistung, Abmessungen, Geräusch, Abgasverhalten ...) eines FahrzeugTYPS fest.

Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer ``amtlich anerkannten Prüfstelle'' (TüV, Dekra ...) erwirkt. Alle Fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen bekommen auch eine Betriebserlaunbnis (BE). Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung, der Zulassungsstelle, daß das Fahrzeug eine BE besitzt. Die Erteilung der BE ist in Paragraph 19 der Straßenverkehrszulassungsornung zu finden.

Die Teile-ABE bezieht sich auf Anbauteile und einen Fahrzeugtyp. Zubehör-Anbauteile (Auspuff, Lenker, Sitzbank ...) die eine ABE besitzen dürfen an den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Und zwar ohne, daß die BE des umgebauten Fahrzeugs erlischt. Mit dem Zubehörteil wird eine Kopie der Teile-ABE geliefert. Damit kann man nachweisen, daß das angebaute Teil eine Teile-ABE besitzt und dieser auch entspricht. Das wird meist mit kryptischen Buchstaben- Zahlenkombinationen gemacht, die in/an das Anbauteil geprägt, gestanzt, genäht, angeschweißt...sind. Die werden mit denen in der Kopie der ABE verglichen. Es gibt Leute, die behaupten, die Kopie müsste immer mitgeführt werden, das hab ich im Gesetzestext aber bisher nirgends gefunden.

Die folgenden Genehmigungskennzeichen bestätigen, dass es sich um ein zugelassenes Bauteil handelt, dass die entsprechenden Mindestanforderungen erbracht hat.

Die Ausführung und die Ziffern-/Buchstabenkombination zeigen an, nach welchen Vorschriften und in welchem Land das Bauteil seine Zulassung erhalten hat.

ABG-Prüfzeichen

beim ABG Prüfzeichen handelt es sich um eine nationale Zulassung. Sie kennzeichnet Bauteil, die einer "Bauartgenehmigungspflicht" unterliegen, beispielsweise Anhängerkupplungen.

Das ABG Prüfzeichen ist immer als Wellenlinie mit einem M und einer Ziffernkombination ausgeführt.

ABE-Typenzeichen

das ABE-Typenzeichen ist auf Baurteilen angebracht, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Auch hier handelt es sich um eine nationale Zulassung. Im Regelfall wird dem Bauteil eine Bescheinigung mit näherer Beschreibung und Besonderheiten für die Montage beigelegt, die ABE.

Das KBA besteht immer aus den Buchstaben KBA und einer nachfolgenden Ziffernkombination.

ECE-Zulassungszeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.

Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.

Bedeutung der Herkunft von e-Nummern

E1: Deutschland

E2: Frankreich

E3: Italien

E4: Niederlande

E5: Schweden

E6: Belgien

E7: Ungarn

E8: Tschechien

E9: Spanien

E10: ehemaliges Jugoslawien

E11: Großbritannien

E12: Österreich

E13: Luxemburg

E14: Schweiz

E15: DDR

E16: Norwegen

E17: Finnland

E18: Dänemark

E19: Rumänien

E20: Polen

E21: Portugal

E22: Russische Föderation

E23: Griechenland

E24: Irland

E25: Kroatien

E26: Slowenien

E27: Slowakei

E28: Weißrussland

E29: Estland

E31: Bosnien und Herzegowina

E32: Lettland

E37: Türkei

E40: Mazedonien

E42: Europäische Union

E43: Japan

EWG-Zulassungskennzeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.

Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das EWG-Zulassungszeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e, ausserdem im Viereck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern (ggf. auch einem Länderkürzel für Länder, die keine Länderkennzahl) und hinter dem Kreis einer Ziffernkombination.

Quelle: http://www.katzeninformation.de/

DIES IST KEIN RECHTSAUSKUNFT und wir können auch keine Garantie über die Richtigkeit geben

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  • 1 year later...

Seas, hab mir das jetzt durchgelesen und verstehen kein wort :(

Ich hab folgendes Probl.

Ich habe einen Gianelli Auspuff mit E-Nummer und Drossel, und das Mop geht. nur 60, und die E-Nummer ist auch gut sichtbar auf dem Krümmer, allerdings haben mich gestern die Kiwis erwischt, und sie wollen mich Strafen da der Auspuff nicht eingetragen ist, was soll ich jetzt machen, ich habe darauf hingewiesen, das der Auspuff eine E-Nummer hat, und sie sagten, das gilt nicht, da er nicht eingetragen ist, ist der Kiwi im Recht?

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Bei Auto's ist es so das man Teile (Rücklichter, Lichter, ...) mit E-Prüfzeichen NICHT eintragen lassen muss. Man braucht auch keine Bestätigung mit sich zu führen. Das Zeichen reicht aus ;)

Das sollte auch 1 zu 1 aufs Moped übertragbar sein.

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Bei Auto's ist es so das man Teile (Rücklichter, Lichter, ...) mit E-Prüfzeichen NICHT eintragen lassen muss. Man braucht auch keine Bestätigung mit sich zu führen. Das Zeichen reicht aus ;)

Das sollte auch 1 zu 1 aufs Moped übertragbar sein.

Sehr gut, thx!

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  • 3 months later...

Wenn dir der kiwi sagt das es nicht gilt wenn der auspuff nur die e-nummer oben hat, dann sagst du ihm das nächste mal einfach, dass er dir ein gesetz oder einen bescheid oder wie auch immer zeigen wo drinnen steht das man den auspuff eintragen lassen muss!

Wenn er so was hat kann man eh nix mehr machen...

mfg

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  • 1 month later...
  • 4 weeks later...

hab dazu eine frage.. und zwar gehen wir mal davon aus klausi129 hat recht..

ich hab einen tecnigas enox wo auf dem krümmer "e9 1097" steht.. das e9 is von einem viereck umgeben also wird es eine EWG-Zulassung sein..

jz mal ein zitat von ihm:

Solange dieser eine EG ABE hat braucht man keine schriftlichen Unterlagen mitzuführen

jz ein zitat aus der anzeige von enox von gearparts:

Auspuffanlage Tecnigas Enox

Rieju SMX/ MRX/ RR, Edelstahl, mit EG-BE

also angenommen klausi129 hat recht. dürfte ich also meinen enox einfach so fahren ohne dass ihc papiere mithaben müsste oder verstehe ich da was falsch?

lg

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  • 2 weeks later...

hab dazu eine frage.. und zwar gehen wir mal davon aus klausi129 hat recht..

ich hab einen tecnigas enox wo auf dem krümmer "e9 1097" steht.. das e9 is von einem viereck umgeben also wird es eine EWG-Zulassung sein..

jz mal ein zitat von ihm:

jz ein zitat aus der anzeige von enox von gearparts:

also angenommen klausi129 hat recht. dürfte ich also meinen enox einfach so fahren ohne dass ihc papiere mithaben müsste oder verstehe ich da was falsch?

lg

interessiert mich; push

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wie soll den das 45 gehen (: wenn mans gut einfährt geht da doch locker ein 50er ?

Ja und weiter?!

Du brauchst nur NICHTS befürchten WENN der Auspuff ein eZeichen hat UND das Moped max. 45km/h geht. Wenn wir jetz mal ganz streng sind...

ABER der Auspuff MUSS auch für das Fahrzeug bestimmt sein, das steht in dem Wisch der meistens dabei ist. Weil sonst könnte man ja auch einen Akrapovic von einer KTM, der ein eZeichen hat, auf ein 50er Moped geben. GEHT ABER NICHT.

Deshalb ist das mit dem "man braucht nur das eZeichen und keinen Wisch mit" eher falsch bzw. nur teilweise richtig.

Also lieber den Wisch mitführen wo drin steht das Teil bzw. eben der Auspuff is genau für das Fahrzeug. Dann gilt das eZeichen auch.

Zu laut kann der Auspuff trotzdem sein und somit illegal. Das is alles so eine Sache...

Aber wenn man am Auspuff i. was verändert ist er sowieso nicht mehr legal (trotz eZeichen) aber das sollte klar sein.

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Ja und weiter?!

Du brauchst nur NICHTS befürchten WENN der Auspuff ein eZeichen hat UND das Moped max. 45km/h geht. Wenn wir jetz mal ganz streng sind...

ABER der Auspuff MUSS auch für das Fahrzeug bestimmt sein, das steht in dem Wisch der meistens dabei ist. Weil sonst könnte man ja auch einen Akrapovic von einer KTM, der ein eZeichen hat, auf ein 50er  Moped geben. GEHT ABER NICHT.

Deshalb ist das mit dem "man braucht nur das eZeichen und keinen Wisch mit" eher falsch bzw. nur teilweise richtig.

Also lieber den Wisch mitführen wo drin steht das Teil bzw. eben der Auspuff is genau für das Fahrzeug. Dann gilt das eZeichen auch.

Zu laut kann der Auspuff trotzdem sein und somit illegal. Das is alles so eine Sache...

Aber wenn man am Auspuff i. was verändert ist er sowieso nicht mehr legal (trotz eZeichen) aber das sollte klar sein.

Darüber hab ich letzte Woche erst was gelesen. Wenn der auspuff vollkommen original ist, und die Kiwaranten feststellen er ist zu laut, gibts im Notfall noch immer die Hersteller Haftung. Weil der ist dafür verantwortlich dass er ein einwandfreies, getestetes Produkt verkauft!

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Den Wisch muss man auch nicht mitnehmen da sie mit etwas Aufwand über die eingestanzte Nummer die Info abrufen können ;)

Die meisten Kiwi's wissens nicht oder wollen es nicht wissen also am besten ins Verbandspackerl oder so rein ;)

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  • 3 months later...
  • 3 weeks later...
  • 2 months later...
  • 1 month later...

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