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Geschrieben

Hallo,

Ich will mein neues Samsung Handy verkaufen und will zur sicherung einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Nun weiß ich nicht genau wie ich den genau schreiben soll. Ich hab zwar schon ein paar templates aber weiß eben nicht was ich bei den Vereinbarungen schreiben soll

Geschrieben

schreib einfach

ich ...dein name.. verkaufe das handy ...genaur name ... an ..der käufer .... ! und beide unterschreiben^^

Genau sowas wird rechtskräftig sein :lol:

Geschrieben

Daten Verkäufer - verkauft Handy "Nokia 3210" mit der IMEI: (IMEI-Nummer is sowas wie die Fahrgestellnummer bei Handys. Findet man meist beim Aufkleber im Akkufach) in gebrauchtem/kaputten/oder was auch immer Zustand an - Daten Käufer - ohne jegliche Garantie und Gewährleistung um 999€. Rücknahme ausgeschlossen. - Unterschrift Verkäufer - Unterschrift Käufer - Datum

Geschrieben

"Privatverkauf ohne Gewährleistung, Garantie, Rückgabe und Umtausch seitens des Verkäufers!"

Wie wäre das wenn das Handy noch garantie hätte? oder bezieht sich das allgemeina auf die rücknahme?

Geschrieben

Garantie kann jeder mit Rechnung gültig machen. Er muss dann halt mit der Rechnung die auf dich ausgestellt wurde, und seinem Kaufvertrag (damit er zeigen kann, dass das Teil net geklaut is) die Garantie einreichen.

Geschrieben

Garantie kann jeder mit Rechnung gültig machen. Er muss dann halt mit der Rechnung die auf dich ausgestellt wurde, und seinem Kaufvertrag (damit er zeigen kann, dass das Teil net geklaut is) die Garantie einreichen.

Garantie kann jeder mit Rechnung gültig machen. Er muss dann halt mit der Rechnung die auf dich ausgestellt wurde, und seinem Kaufvertrag (damit er zeigen kann, dass das Teil net geklaut is) die Garantie einreichen.

genau richtig ;)

Geschrieben

Genau sowas wird rechtskräftig sein :lol:

Ein Vertrag kann genauso in mündlicher Form "rechtskräftig" abgeschlossen werden -.-...

Was soll also an seinem Vorschlag nicht rechtskräftig sein? Gut, er hats jetzt etwas abgehackt hier rein geschrieben, grundsätzlich würde sowas passen.

Geschrieben

Ein Vertrag kann genauso in mündlicher Form "rechtskräftig" abgeschlossen werden -.-...

Was soll also an seinem Vorschlag nicht rechtskräftig sein? Gut, er hats jetzt etwas abgehackt hier rein geschrieben, grundsätzlich würde sowas passen.

danke für die unterstützung :)

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