also meiner erfahrung nach ist es so: es kommt auf die farbe des lichtes an. z.b. darf man, egal ob der motor läuft oder nicht, keine BLAUEN LEDs oder Neons verbaut haben. da laut StVO nur einsatzfahrzeuge und fahrzeuge mit besonderer bestimmung(z.b. abschnittskommandant der feuerwehr) blaue lichter verbaut haben dürfen. --> ich habe mal 70 euro gezahlt wegen 4 blauen neons. normalerweise darf man soweit lichter verbauen, dass das erkennen des fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird. d.h. nach vorne keine roten lichter und nach hinten keine weißen. prinzipiell jedoch ist es so, dass man OHNE typisierung keine neue beleuchtung verbauen darf. natürlich wird jetzt keiner wegen 2 LEDs zum TÜV fahren. deshalb kommt es immer auf den polizisten drauf an. der vater meiner freundin ist polizist. er sagt es ist erlaubt im stand bei ausgeschaltetem motor, auf PRIVATEN plätzen neons und LEDS angeschaltet zu haben. jedoch sobald der motor läuft, ist es illegal. der polizist entscheidet schluss endlich selbst was er macht. wenn er einen guten tag hat, und ihr habt die neons oder leds nur im stand stehen, wird er nichts sagen.sobald ihr fahrt, habt ihr ein problem-bei jedem polizisten. hoffe ich konnte helfen lg wolfi