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fischabua13

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Alle erstellten Inhalte von fischabua13

  1. 21 Jänner "Night of the Jumps" :D wer is dabei ? PS: danke mama und papa für das geb. geschenk ;)

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    2. fischabua13

      fischabua13

      ja wer da is: welcher platz ? ich bin Reihe 4 Platz 163 :D

    3. DaNeibaua

      DaNeibaua

      Vid vom letzten Jahr:

      :D
    4. gprracer

      gprracer

      hab auf meim channel auch zwei videos xD

      ich war schon auf allen drei events :P

      rodeo x-fighters, masters of dirt und night of the jumps.

      beim rodeo machen sie mehr wettbewerbe bei masters of dirt gibts mehr verschiedene gefährte und bei night of the jumps legen sie mehr wert auf die ausführung der sprünge ^^

      sind alle drei shows geil mmn. :D

  2. der Kolbenboden sieht aus wie ein herz ^^
  3. schau dir mal die Khülrippen an, die sind quer, alos nicht in richtung der fahrtrichtung, also wirst kaum khülung haben.. ich würd die khülrippen abdrehen, eine hülse mit rippen abdrehen und raufschieben, so das die khülrippen ZUR fahrtrichtung schauen.. hat ein freund von mir gemacht!
  4. es muss ned zufällig wer, am 30. 1. in die BS Mattighofen ??

  5. fischabua13

    Rieju

    könnt ihr nicht lesen ?
  6. fischabua13

    Rieju

    ja ich weiß die KETTE <br />.. und sie ist etwas dreckig, und ?<br /><br />was sollte ich noch machen ?<br /><br />SMTH kommt noch, und blinker will ich lassen
  7. info@bmvit.gv.at www.bmvit.gv.at Dynamik mit Verantwortung Bundesministerium für Verkehr,Innovation und Technologie Straße und Luft BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien DVR 0000175 email: st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.302/0001-II/ST4/2008 Bitte Antwortschreiben unter Anführung der Geschäftszahl (wenn möglich) an die oben angeführte e-mail-Adresse richten. An alle Landeshauptmänner Wien, am 08.05.2009 ERLASS: Verwendung und Messung der Geschwindigkeit von Motorfahrrädern Rollenprüfstand Rückschlüsse auf die Bauartgeschwindigkeit Neufassung unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung seit 2001 1. Einleitung Auf Grund der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Sektor der Motorfahrräder wird der Bereich Motorfahrrad-Geschwindigkeitsmessung neu geregelt und die bisherigen Aussagen im Erlass vom 25.04.2001, GZ. 190500/7-II/B/5/01, sowie die Festlegung zu § 57 Abs. 8 und § 58 KFG 1967 (Geschwindigkeit von Motorfahrrädern Gefahr im Verzug) im Erlass vom 05.03.2007, BMVIT-170.303/0004-II/ST4/2006 aufgehoben. 2. Rollenprüfstände Von der Exekutive werden zur Ermittlung der Geschwindigkeit von Motorfahrrädern mobile Rollenprüfstände eingesetzt. Diese bestehen aus einem Rollensatz, einem Geber sowie der Auswerteeinheit. Die Zulassung dieser Geräte zur Eichung erfolgte durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Bei der Messung werden die Rollen durch das zu messende Motorfahrrad angetrieben und entsprechend der erreichten Geschwindigkeit ermittelt. Um die so festgestellte Geschwindigkeit im Hinblick auf eine mögliche Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit zu relativieren wurden Vergleichsmessungen bei der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge im Beisein von Vertretern des BMI sowie des BEV mit verschiedenen Typen von Motorfahrrädern mit folgendem Ergebnis durchgeführt: 2.1. Es hat sich gezeigt, dass der angezeigte Geschwindigkeitswert aufgrund des fehlenden Luft- und Rollwiderstandes höher ist als der tatsächlich im realen Fahrbetrieb auf der Straße erreichbare Wert. 2.2. Mit zunehmender realer Fahrgeschwindigkeit nimmt der Messfehler bei der Prüfung auf der Rolle zu. 2.3. Zur Erreichung eines realen Messergebnisses wären auch die Fahrzeuge entsprechend den einschlägigen Richtlinien mit einem Lenker mit einem Gewicht von 75 kg +- 2 kg zu belasten. Daneben spielen auch die atmosphärischen Bedingungen (wie Luftdruck, Temperatur, Luftfeuchtigkeit) eine wesentliche Rolle. 2.4. Die Höchstgeschwindigkeit darf im Rahmen einer Konformitätsprüfung nach der Richtlinie 95/1/EG zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit um +-5% von dem bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Wert abweichen, wobei dieser selbst wiederum maximal 5% über den vom Hersteller angegebenen Wert liegen darf (daraus ergibt sich ein praktischer Wert von 49,6 km/h). 3. Referenzwerte Daraus und unter der Berücksichtigung der im Bescheid des BEV vom 12.01.2001 festgelegten Messwerttoleranzen ergibt sich, dass bei Erreichen eines Messwertes von 66 km/h auf dem Mopedprüfstand, die gesetzlich zulässige Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h im realen Fahrbetrieb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich überschritten werden kann. Bei erheblicher Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit (45 km/h) durch einspurige Kraftfahrzeuge, die ab einem gemessenen Wert am Rollenprüfstand von 76 km/h vorliegt, ist keinesfalls mehr von einem Motorfahrrad auszugehen und besteht die Gefahr, dass der Lenker durch das fortgesetzte Lenken mit einem nicht auf derartige Geschwindigkeiten ausgelegten Kfz die Verkehrssicherheit gefährdet. Seite 2 von 7 4. Sonderfälle/Ausnahmen Bei Motorfahrrädern mit Drosselung durch einen Drehzahlgeber am oder im Vorderrad oder bei Motorfahrrädern mit 4-Taktmotoren ist eine Überprüfung mit dem Rollprüfstand wegen der Unwirksamkeit der Drosselung bei diesem Prüfvorgang nicht aussagekräftig und darf daher auch nicht durchgeführt werden. Seitens der Exekutive sind für jene Fälle, wo Rollentester nicht anwendbar sind, nur noch Messungen während der Fahrt mit Laserpistolen oder Radargeräten zulässig. Eine Liste jener Fahrzeuge, bei welchen die Prüfung mittels Rollentester nicht zulässig ist, wird von der Wirtschaftskammer Österreichs erstellt und aktualisiert vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf der eigenen Homepage zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Sofern ein Motorfahrrad über eine Drosselung durch einen Drehzahlgeber am oder im Vorderrad und/oder einen Antrieb mit 4-Taktmotor verfügt, ist es so einzustufen als ob es gelistet wäre. Link:http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fahrzeugtechnik/verschiedenes/index.html 5. Durchführung der Messung: Unter Bezugnahme auf Pkt. 2.) wird für die ordnungsgemäße Durchführung einer Messung mit dem Rollenprüfstand darauf hingewiesen, dass das Motorfahrrad während des gesamten Messvorganges jedenfalls mit mindestens 75 kg zu belasten ist und dass es während des gesamten Messvorganges zu keiner Entlastung des Hinterrades kommt. Dabei hat die das Motorfahrrad, während des Prüfungsvorganges bedienende Person den Lenkerplatz in einer dem realen Fahrbetrieb entsprechenden Position, mit beiden Füßen auf den Fußrastern, einzunehmen. Ein weiterer an der Überprüfung beteiligter Beamter hat die am Motorfahrrad sitzende Person entsprechend so abzusichern, dass keinesfalls dabei eine Entlastung des Antriebsrades möglich ist. Im Rahmen der Messung ist weiters darauf zu achten, dass der Beginn des roten Drehzahlbereiches nicht erreicht wird. Drehzahlen innerhalb des roten Drehzahlbereiches sind unzulässig. Sofern eine Überschreitung des Referenzwertes von 66 km/h gegeben ist, ist über den Messverlauf vom durchführenden Beamten ein Messprotokoll gemäß Beilage anzulegen, zu unterfertigen und im Falle der Anzeigeerstattung oder einem eventuellen Antrag auf Überprüfung nach § 56 KFG auf der Dienststelle abzulegen und auf Anforderung der zuständigen Behörde zu übermitteln. Seite 3 von 7 Im Hinblick auf die im Zuge des Ermittlungsverfahrens durch die Behörde notwendige Beweisführung vor allem im Zusammenhang mit der erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindenden Überprüfung gemäß § 56 KFG sind etwaig feststellbare Manipulationen zu dokumentieren. 6. GPS-Anwendung für Sachverständige Für Sachverständige im Rahmen von § 56 und § 58 KFG 1967 Untersuchungen dürfen Messungen während der Fahrt mit Laserpistolen, Radargeräten oder mit geeigneten GPS Geräten erfolgen. GPS Geräte sind einmalig vor Inbetriebnahme mit einer Geschwindigkeitsmessung (z.B. Lasermessung, geeichter Geschwindigkeitsmesser) abzugleichen.Da keine genormten Messbedingungen vorliegen, ist eine zusätzliche Toleranz von 5 km/h zu berücksichtigen. Der im Fahrbetrieb gemessene Wert muss innerhalb des von den Gemeinschaftsbestimmungen vorgegebenen Toleranzbereiches bis zu 49,6 km/h zuzüglich der für Radar- bzw. Lasermessungen und GPS-Messung Messtoleranzen von 3 bzw. 5 km/h liegen, wobei es sich keinesfalls um eine Strecke mit das Messergebnis maßgeblich beeinflussendem Gefälle handeln darf und die erforderlichen Belastungsverhältnisse gegeben sein müssen. Im Rahmen von Prüfungen nach § 56 oder § 58 KFG muss die Fahrstrecke in beiden Richtungen durchfahren werden und ist der Mittelwert aus beiden Messungen heranzuziehen um auch Windeinflüsse weitgehend ausschließen zu können. 7. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine auf dem Rollenprüfstand angezeigte Geschwindigkeit von 66 km/h und darüber (nur Indiz) für sich allein noch nicht das Vorliegen eines Tatbestandes gem. § 1 Abs. 3 FSG darstellt. Seite 4 von 7 8. Schwellenwerte Übersicht über die Schwellenwerte Manipulation Referenzwert Referenzwert inkl. Mess-toleranz Maßnahmen Gefahr im Verzug Referenzwert Referenzwert inkl. Mess-toleranz Maßnahmen Radar 49,6 km/h 52,6 km/h § 56 KFG, Strafe 59,6 km/h 62,6 km/h § 56 KFG, Strafe, Abnahme von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen Laser 49,6 km/h 54,6 km/h § 56 KFG, Strafe 59,6 km/h 64,6 km/h § 56 KFG, Strafe, Abnahme von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen GPS (nur für Sachverstä ndige) 49,6 km/h 54,6 km/h § 56 KFG, Strafe 59,6 km/h 64,6 km/h § 56 KFG, Strafe, Abnahme von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen Rollentester 66 km/h § 56 KFG, Strafe 76 km/h § 56 KFG, Strafe, Abnahme von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass 1.) eine am Rollentester angezeigte Geschwindigkeit von 66 km/h einer wirklich gefahrenen Geschwindigkeit von 49,6 km/h entspricht! 2.) eine am Rollentester angezeigte Geschwindigkeit von 76 km/h einer wirklich gefahrenen Geschwindigkeit von 59,6 km/h entspricht! Seite 5 von 7 Messprotokoll-Mopedrollentest Datum: Zeit: Ort: Rollenprüfstand Marke Nummer Den Test durchführendes Organ DienstNr. Kfz-Daten Kennzeichen Marke/Type LenkerLenker ist Zulassungsbesitzer Name Geb.Datum Anschrift Dokument Art Behörde Nummer Ausstelldatum Zulassungsbesitzer Name Anschrift Testergebnis Gemessene Geschwindigkeit Testablauf Seite 6 von 7 Das Kfz wurde bei der Überprüfung am Rollenprüfstand vom Lenker Beamten DienstNr. bedient. Das Körpergewicht der, während der Überprüfung auf dem Kfz befindlichen Person betrug mehr als 75 kg Im Zuge der Überprüfung konnten am Kfz Manipulationsmerkmale festgestellt werden: Unterschrift Lenker Unterschrift Kontrollorgan
  8. ok, 98HD is doch a bissal zu groß ^^

  9. WTF ? 21er + gia.. 98HD O.o

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    2. fischabua13
    3. Der_Todeskostn

      Der_Todeskostn

      ich fahr mit sportluffi, MHR SM, 21er ori zyli eine 80er und sie stottert nirgends und zieht schön durch^^

    4. fischabua13

      fischabua13

      ja is auch wieder völlig anders ^^

  10. hahah wir waren gestern im kino, nachn kino wollt ma saufen, haben aber den bierautomat von an freund seiner firma ausräumen müssen :D

  11. ich will auch :o

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    2. Kampfkuggl
    3. Kampfkuggl

      Kampfkuggl

      die haben nen Honda CR125 Motor mit sequenziellem getriebe, sprich Gas geben und ohne kuppeln schalten möglich <3

    4. D.N.I

      D.N.I

      wo kann man sowas kaufen``?

  12. wennst glück hast ned, wennst pech hast schon ^^
  13. 21er + gia .. 90HD passt oder ?

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    2. fischabua13

      fischabua13

      ja schaun ma mal ^^

    3. Smarty

      Smarty

      jo ich fahr selber 82duese auf italkit+21gasa+gia xD

      aber so um die 80 muesst passen, 90 is zu fett :D

    4. Der_Todeskostn

      Der_Todeskostn

      90 is um welten zu fett^^

  14. oida WTF, was is bitte Cod MW3 für ein scheiß ? ^^ habs mir gestern am nachmittag gekauft, und heute um 11uhr vormittag ausgespielt.. alle Misionen gemacht, aber trotzdem i.wie nur 51,3% von da Kampanie ? O.o ^^

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    2. fischabua13

      fischabua13

      ok, i mach jezt mal alle spezial einheiten durch, schaun ma dann mal xD

    3. Buzo

      Buzo

      alle laptops finden :)

    4. fischabua13

      fischabua13

      i spiel auf 360er ? ^^

  15. ich war mal beim FF Bewerb in Perg ^^
  16. thaha warum ? xD fällt e ned auf
  17. bau dir von einer motorsäge/rasentrimmer tec. die zündung aus, bearbeite ein bisschen den schwung, und zackt, fertig is die iro geht wirklich, kenn wem der hats kmacht
  18. wir habens schon mal kmacht, also mein nachbar.. er hat einfach nur die grudplatte abgedreht und den schwung (weniger masse)
  19. haha is ja mal geil ich bin auch mal mit einer zur schule gegangen, ihr vater ist bulle, und der kennt mich ziemlich gut, immer wenn er mich sieht sagt er "wo isn dein moped?"
  20. ja weila da grad in dera dönner-hütte drin war xD
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