daydreamer Geschrieben April 2, 2008 Melden Share Geschrieben April 2, 2008 Also ein Freund von mir hat folgendes Problem:Er hat sich bei einem großen Motorradhändler in der Umgebung ein Moped gekauft und zwar eine Explorer Sniper weil ihm das Design so sehr gefallen hat . Das ist aber nicht das Problem sondern, da es sich nun herausgestellt hat dass die Kupplung auch nach mehrmaligem einstellen nicht richtig funktioniert, die Ritzelabdeckung komplett beschädigt ist (anscheinend Schrauben zu fest reingedreht) und dass zwischen einer oder mehreren Schrauben Öl aus dem Motor läuft. Das Moped ist noch nicht angemeldet und es wurde jediglich eine Probefahrt in der Garage gemacht bei dem diese Mängel festgestellt wurden.Nun würde er gerne wissen ob man das Moped mit Erstattung des vollen Kaufpreises beim Händler zurückgeben darf weil man mit der Qualität überhaupt nicht zufrieden ist.lg DaydreamerPS: Nein, es wurde nicht bei Forstinger gekauft und es hat ca. 1700€ gekostet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
apriliasx50cent Geschrieben April 2, 2008 Melden Share Geschrieben April 2, 2008 wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht! aber ich würd auf jeden fall zum händler gehen und mal mit ihm reden! wenn er dir den kaufpreis nicht zurückerstattet muss ers halt reparieren! kommt halt drauf an obsd du nett zu ihm bist^^ nein es kommt auch auf den hersteller drauf an was der dazu sagt! wenn der motoradhändler zu ihnen sagt dass sie ihm ein moped mit mängeln verkauft haben werden sies vl eh zurücknehmen! und er kann dir dein geld wiedergeben! aber warscheinlich wird er dir nur ne gutschrieft geben weil er ja will das du das mop trotzdem bei ihm kaufst! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
daydreamer Geschrieben April 2, 2008 Autor Melden Share Geschrieben April 2, 2008 (bearbeitet) HiDanke an die, die geantwortet haben Abend!Ja,das ist so eine Sache mit dem Zurückgeben!Bei der Auslieferung müsste dein Freund normaleweise Mängel sofort reklamieren. Nun, wer sich da nicht auskennt, wird abundzu über den Tisch gezogen. Man vertraut ja den Händler so sehr. Jetzt müsste man natürlich beweisen, dass der Fehler schon beim Händler war und nicht durch euer rumgepfusche oder mal hingefallen entstanden ist. Habt ihr irgendwelche Schrauben gelöst?Hört sich jetzt vielleicht etwas blöd an, aber in Deutschland hab ich schon öfters gesehen, dass die Werkstätte während der Garantie die Schrauben markieren, dass man sofort sieht, wenn da einer geschraubt hat. Ganz billiger Trick: Es ist einfacher Nadellack!Leider kann ich dir nicht so helfen, aber ich hoffe es werden noch mehr Leute posten...Ja, wir haben nur die Ritzelabdeckung abgeschraubt, die aber schon reklamiert ist und eine neue sollte bald kommen aber sonst haben wir garnichts gemacht.wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht! aber ich würd auf jeden fall zum händler gehen und mal mit ihm reden! wenn er dir den kaufpreis nicht zurückerstattet muss ers halt reparieren! kommt halt drauf an obsd du nett zu ihm bist^^ nein es kommt auch auf den hersteller drauf an was der dazu sagt! wenn der motoradhändler zu ihnen sagt dass sie ihm ein moped mit mängeln verkauft haben werden sies vl eh zurücknehmen! und er kann dir dein geld wiedergeben! aber warscheinlich wird er dir nur ne gutschrieft geben weil er ja will das du das mop trotzdem bei ihm kaufst!Mit einer Gutschrift wär er auch vollkommend zufrieden. Ich werd mit ihm mal dort hin fahren und mit dem Händler drüber reden.lg Daydreamer bearbeitet April 2, 2008 von daydreamer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Viennaboy Geschrieben April 19, 2008 Melden Share Geschrieben April 19, 2008 Am besten fahrt ihr mit euren Eltern hin, den meist sind Verkäufer zu Jugendlichen anders als zu Erwachsenen!Ich spreche aus eigener erfahrung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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