Xtreme_HaTza_ Geschrieben May 15, 2011 Melden Share Geschrieben May 15, 2011 hab vor ein paar tagen im inet ein moped gesehen das hat die SMTH bei der schwinge befestigt hat.meine fragen is das polizeilich erlaubt? oder muss ich das typisieren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ully Geschrieben May 15, 2011 Melden Share Geschrieben May 15, 2011 is nich erlaubt, weil man die Tafel von jeder Seite lesen können muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NOUS123one Geschrieben May 15, 2011 Melden Share Geschrieben May 15, 2011 Wie schauts aus wenn man es mit einer befestigung knapp hinterm Hinterrad befestigt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ully Geschrieben May 15, 2011 Melden Share Geschrieben May 15, 2011 das müsst gehn, weil es ja einfach nur weiter unten ist wie original. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Derbi x treme sm 50 Geschrieben May 15, 2011 Melden Share Geschrieben May 15, 2011 es muss beleuchtet sein glaub ich also wie du da ein rücklicht oda taferlbeleuchtung einbaust musst probieren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Aleksandar* Geschrieben May 15, 2011 Melden Share Geschrieben May 15, 2011 eine smth is generel nicht erlaubt.. da kannst du machen was du willst wenn der kiwara einer der echt oagen is dan bekommst für eine smth die genau so gebogen is wie die original eine strafe.... und das mit dem hinterrad würd ja echt nicht schön aussehen aber zum glück sind geschmäcker verschieden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Obi 66 Geschrieben May 16, 2011 Melden Share Geschrieben May 16, 2011 Ich wüde schon ca 6mal mit SMTH aufgehalten und habe noch nie gezahlt...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
king94 Geschrieben May 16, 2011 Melden Share Geschrieben May 16, 2011 du brauchst auch eine gewisse mindesthöhe weiß grad nicht genau wie hoch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rennleitung Geschrieben May 16, 2011 Melden Share Geschrieben May 16, 2011 mein senf zum thema in wiederholung:Die Anbringung ist nach der EU-Ril 93/94 geregelt. Das Kennzeichen muß so montiert sein, dass es von jeder Seite unter einem Winkel von 30 Grad sichtbar ist. Dh, es muss nicht zwingend in der Mitte montiert sein. Wenn das Kennzeichen aber seitlich zu weit nach hinten versetzt wird, wird man die 30 Grad von beiden Seiten nicht mehr erfüllen können.Die Winkel in vertikaler Richtung (30 Grad nach oben und 5 Grad nach unten) müssen dann gegeben sein, wenn der Lenker am Moped sitzt. Bei ausgefedeter Hinterradschwinge (ohne Lenker) gelten diese Winkel nicht. Zur Beurteilung dieser Winkel muß man sich aufs Moped setzen, da die Ablesbarkeit des Kennzeichens während der Fahrt gegeben sein muss.Dh, eine smth hat keine e-nr etc und ist daher grundsätzlich nicht erlaubt. ausnahme nur nach typisierung, wobei halt das oa erfüllt werden muss. mofa ist nicht gleich mr (zb harley)!kz-beleuchtung brauchst beim mofa nicht, wurde von der eu abgeschafft. beim mr jedoch schon!oba einen rückstrahler brauchen beide und natürli ein funktionierendes rücklicht...lg rl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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