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Bonderosa

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  1. E Nummer ist so eine Sache. Hast du Dokumente gehabt die diese E Nummer bestätigen. Bzw war es eine E nummer oder eine ABE ? Bei einer ABE müsstest du das alles auch eintragen lassen was ca 50-70€ kostet.
  2. Kommt immer auf die Situation an bzw wie die Umstände waren in der Kontrolle, was du gesagt hast in der Kontrolle dies das.
  3. Warum klagen? Bei einem Einspruch wird das alles fallen gelassen und das zu 100% weil gegen diesen Beweis können sie nicht an. Zu dem: "Weiters hat denk ich mal kein 16 jähriger genug geld für anwälte und co..da ist die strafe billiger". Also heutzutage hat jeder Elternteil eine Rechtsschutzversicherung die genau das übernimmt. Wenn nicht braucht man auch nicht denn ein Einspruch wird bei so etwas zu 100% funktionieren und dafür benötigt man keine Anwälte!
  4. Dann nehme ich mein Handy und Filme sie, was bei einer Amtshandlung mein gutes Recht ist. Dann verweigere ich die restliche Kontrolle aufgrund des falschen Verhaltens der Beamten. Das Video als Beweis aufheben, falls sie dir eine Strafe zukommen lassen etc. einfach einspruch erheben und das Video als Beweis verwenden. Du hast dich Rechtens verhalten und hast keine Strafe zu erwarten.
  5. Habe mich da bei meinem Onkel informiert, der ist Anwalt für Verkehrs und Finanzrecht und der hatte mir das so erklärt, klar gibt es hier und da ne Situation wo es anders ist. Aber wenn man sich auf seine rechte bezieht geht das. Klar, haben Sie dann die Zeit und warten wie das Moped da wegkommt und so also sollte man auch nicht machen den am Ende zieht man e den kürzeren.
  6. Nein, ein Angemeldetes Fahrzeug bedeutet nicht das es im Öffentlichen Straßenverkehr Teilnimmt, es hat nur die Erlaubnis dazu. Sei mir nicht böse, aber rede nicht irgendetwas wenn du die rechtliche Grundlage dazu nicht kennst...
  7. Hey Die dürfen dich Walzen sobald du im Öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bist, also sobald sie dich dabei sehen etc. Das war bei dir der Fall also ist das legal. Naja würde zwischen 100-300€ rechnen.
  8. Nope das ist leider falsch. Das glauben leider immer wieder zu viele Leute dies ist aber nicht so. "Kann ja sonst sein das ich sage ich habe es moped nur schnell bei einem Freund angekickt." -> Dies müsstest du beweisen können, desweiteren wie ist es dann zu der Bushaltestelle gekommen ? Also wenn du es beweisen kannst dürfen sie es wieder nicht. Sie dürfen ein Fahrzeug nur kontrollieren wo sie beweisen können das du im Straßenverkehr unterwegs warst.
  9. Wenn der Motor kalt gewesen wäre dürften die es nicht machen. Ist er jedoch warm muss er vor kurzer Zeit in betrieb gewesen sein und das erlaubt dann die Leistungskontrolle.
  10. Dürfen sie nicht, solange sich das Fahrzeug nicht im Öffentlichen Raum bewegt. Parken ist so erlaubt.
  11. Nope, stimmt nicht! Weil keiner sagt das er das Moped dort hingefahren hat. Könnte ja sein das er das Moped mit einem Anhänger dort hingebracht hat aus welchen Gründen auch immer muss man nicht begründen. Ein parkendes auto/motorrad/moped welches von der Polizei nicht fahren gesehen wurde darf nicht zu einer Kontrolle gebracht oder aufgefordert werden (Aussage von meinem Onkel (Rechtsanwalt) Die Polizei muss dir zu 100% belegen können das du das Moped dort bewegt hast im Straßenverkehr, wenn sie das nicht können können sie nichts kontrollieren, außer den Besitzer aber auch nur Personalien, führerschein braucht er keinen.
  12. 1. war der Motor noch warm? 2. wie die beamten gesagt haben jetzt gehts auf die walze was hat er gemacht? nichts gesagt ? wenn ja dann hat er automatisch zugestimmt.
  13. Nein, muss ja nicht gerade passiert sein. Kann ja vor 3 Tagen passiert sein und du hast noch keinen neuen Spiegel zur korrekten weiterfahrt gekauft. Desweiteren wenn der Sportauspuff eine E Nummer hat dürfen sie dich nicht zur Kontrolle senden und auch nicht wenn dieser keine hat. Sie müssten dir beweisen können das du dich mit dem Moped im Öffentlichen Straßenverkehr bewegt hast
  14. Nicht ganz richtig. Eine Leistungskontrolle also Walze zB dürfen sie nicht anordnen. Desweiteren wenn du eine Strafe wegen einem fehlenden Spiegel bekommst erhebst du einspruch und sagst dein moped ist umgefallen oder du hattest einen kleinen unfall wo dieser kaputt gegangen ist, dies müssen sie dir erst einmal nachweisen das dies nicht so ist.
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