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Vorfahren oder Pickerl Gutachten was wollen die von mir?


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Hallo,

vor 2 Wochen fuhr mein ein Polizist mit 80km/h nach und hielt mich an.

Nach ner Woche erhielt ich die Strafe - 560€...

Habe dann Einspruch bezüglich der Strafhöhe eingelegt wobei ich denke das dies nicht wirklich etwas bringt.

Nunja, kurz ein Zitat aus der Stafverfügung:

"Sie haben das angeführte Kraftfahrzeug gelenkt obwohl Sie nicht im Besitze einer vond er Behörde erteilten gültigen Lenkerberichtigung der betreffende Klasse in die das gelenkte Fahrzeug fällt, waren."

Das ist nur ein Delikt sozusagen...
Nunja es stand aber nichts von vorfahren in diesen Schreiben.

Gestern erhielt ich dann wieder ein Schreiben.

Ich solle, Zitat;
Ein Gutachten vorlegen, § 57a Gutachten durch das ha. Verwaltungsstrafrefereat.

Nunja aber meinen die damit nun einfach ein Pickerl oder was anderes?

Der Teil "durch das ha. Verwaltungsstrafrefereat." verunsichert mich etwas.

Wäre dringend da ansonsten innerhalb einer Woche die Zulassung erlischt und das Mop von einer §56 Prüfung ausgesprochen wird was das auch immer heißen mag...

Vielen vielen Dank für jede Antwort

EDIT: hab den Satz falsch verstanden im letzten Schreiben.

Hier wörtlich zitiert:

Einer Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens durch das. ha. Verwaltungsstrafreferat sind Sie nicht nachgekommen.

Letztmalig wird Ihnen zur Vorlage eines Gutachtens eine Frist von einer Woche gesetzt.

Dann steht noch falls ich dem nicht nachkommen erlischt die Zulassung und eine Uberprüfung §56 wird angeordnet.

Sprich ich muss nur das Pickerl machen und Ihnen den Bericht dann zusenden, oder?
Einfach bei einer normalen Werkstätte, korrekt?

Danke

bearbeitet von derises
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Geh zum Lagerhaus in deiner Nähe und lass dir eine Bestätigung geben das dein Moped im originalen Zustand ist. Dann geh zur BH, zeig den Zettel denen und hol dir dein Tafal wieder aber du könntest dort nachfragen ob du noch irgendwas machen musst weil normalerweise muss man ja zu einer Landesprüfstelle. ^^

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Naja genau deswegen will ich ja nicht nachfragen.

Das Taferl hab ich noch - hab ich auch immer gehabt.
Ich dürfte sogar nachdem der Polizist mich anhielt weiterfahren.

Laut dem Zettel benötige ich ja nur ein Pickerlgutachten - also ein neues.

Falls sich jemand damit auskennt bitte melden :)

EDIT: Zur verdeutlichung

Die BH fordert ein § 57a Gutachten - das ist ein normales Pickerl Gutachten.

Wenn ich dieses nicht abliefere muss ich eine § 56 Untersuchung machen - das hieße dann vorfahren bei der Landesstelle oder sehe ich das falsch?

bearbeitet von derises
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Gut dann muss ich mir wohl Montag neue Reifen besorgen und das Pickerl machen , wird ja eh wieder Zeit dafür :)

Ich hoffe mal das es das dann auch war.

Hat jemand einen Tipp zum Pickerl machen, wo am besten?
Forstinger oder Lagerhaus?

bearbeitet von derises
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