derises Geschrieben October 11, 2014 Melden Share Geschrieben October 11, 2014 (bearbeitet) Hallo,vor 2 Wochen fuhr mein ein Polizist mit 80km/h nach und hielt mich an.Nach ner Woche erhielt ich die Strafe - 560€...Habe dann Einspruch bezüglich der Strafhöhe eingelegt wobei ich denke das dies nicht wirklich etwas bringt.Nunja, kurz ein Zitat aus der Stafverfügung:"Sie haben das angeführte Kraftfahrzeug gelenkt obwohl Sie nicht im Besitze einer vond er Behörde erteilten gültigen Lenkerberichtigung der betreffende Klasse in die das gelenkte Fahrzeug fällt, waren."Das ist nur ein Delikt sozusagen...Nunja es stand aber nichts von vorfahren in diesen Schreiben.Gestern erhielt ich dann wieder ein Schreiben.Ich solle, Zitat;Ein Gutachten vorlegen, § 57a Gutachten durch das ha. Verwaltungsstrafrefereat.Nunja aber meinen die damit nun einfach ein Pickerl oder was anderes?Der Teil "durch das ha. Verwaltungsstrafrefereat." verunsichert mich etwas.Wäre dringend da ansonsten innerhalb einer Woche die Zulassung erlischt und das Mop von einer §56 Prüfung ausgesprochen wird was das auch immer heißen mag...Vielen vielen Dank für jede AntwortEDIT: hab den Satz falsch verstanden im letzten Schreiben.Hier wörtlich zitiert:Einer Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens durch das. ha. Verwaltungsstrafreferat sind Sie nicht nachgekommen.Letztmalig wird Ihnen zur Vorlage eines Gutachtens eine Frist von einer Woche gesetzt.Dann steht noch falls ich dem nicht nachkommen erlischt die Zulassung und eine Uberprüfung §56 wird angeordnet.Sprich ich muss nur das Pickerl machen und Ihnen den Bericht dann zusenden, oder?Einfach bei einer normalen Werkstätte, korrekt?Danke bearbeitet October 11, 2014 von derises Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
iVazky Geschrieben October 11, 2014 Melden Share Geschrieben October 11, 2014 Geh zum Lagerhaus in deiner Nähe und lass dir eine Bestätigung geben das dein Moped im originalen Zustand ist. Dann geh zur BH, zeig den Zettel denen und hol dir dein Tafal wieder aber du könntest dort nachfragen ob du noch irgendwas machen musst weil normalerweise muss man ja zu einer Landesprüfstelle. ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derises Geschrieben October 11, 2014 Autor Melden Share Geschrieben October 11, 2014 (bearbeitet) Naja genau deswegen will ich ja nicht nachfragen.Das Taferl hab ich noch - hab ich auch immer gehabt.Ich dürfte sogar nachdem der Polizist mich anhielt weiterfahren.Laut dem Zettel benötige ich ja nur ein Pickerlgutachten - also ein neues.Falls sich jemand damit auskennt bitte melden EDIT: Zur verdeutlichungDie BH fordert ein § 57a Gutachten - das ist ein normales Pickerl Gutachten.Wenn ich dieses nicht abliefere muss ich eine § 56 Untersuchung machen - das hieße dann vorfahren bei der Landesstelle oder sehe ich das falsch? bearbeitet October 11, 2014 von derises Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andee Methbuster Geschrieben October 11, 2014 Melden Share Geschrieben October 11, 2014 Das mit §56 kann ich bestätigen, ich hab den Zettel vor mir liegen(muss nämlich Überprüfung machen). Und wenn §57 nur ein Pickerl vorgibt, hast bis auf den hohen Geldbetrag noch mal Glück gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derises Geschrieben October 11, 2014 Autor Melden Share Geschrieben October 11, 2014 (bearbeitet) Gut dann muss ich mir wohl Montag neue Reifen besorgen und das Pickerl machen , wird ja eh wieder Zeit dafür Ich hoffe mal das es das dann auch war.Hat jemand einen Tipp zum Pickerl machen, wo am besten?Forstinger oder Lagerhaus? bearbeitet October 11, 2014 von derises Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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