flo94 Geschrieben November 1, 2008 Melden Share Geschrieben November 1, 2008 Was stimmt jetzt eigentlich wirklich? Die einen sagen ja ist erlaubt wenns nicht eingeschaten ist beim fahren.Die anderen sagen nein auch wenns nicht eingeschalten ist muss man Strafe zahlen. Also wer weis es? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Phipse16 Geschrieben November 1, 2008 Melden Share Geschrieben November 1, 2008 Was stimmt jetzt eigentlich wirklich? Die einen sagen ja ist erlaubt wenns nicht eingeschaten ist beim fahren.Die anderen sagen nein auch wenns nicht eingeschalten ist muss man Strafe zahlen. Also wer weis es?Ich habe mal gehört ! Das man die beleuchtung haben darf ! Aber nur im Stillstand des Motors eingeschalten haben darf ! ...mfg Phipse16 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Walker Geschrieben November 1, 2008 Melden Share Geschrieben November 1, 2008 OK solange du auf einen Parkplatz oder so irgendwo mit deiner Beleuchtung herumfährst ist das jeden Kiwi egalnur wenn du auf der strasse fährst MUSS sie ausgeschaltet sein gleich wie beim Auto und den Schalter nicht verstecken sonst glauben manche Kiwis Blackbox oder DZB (ist mir schon passiert)mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Warbite Geschrieben November 1, 2008 Melden Share Geschrieben November 1, 2008 Bei uns ist es so das man Beleuchtung haben darf. ABER! Sie muss so geschaltet sein das sie nicht funktioniert wenn der Motor läuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
apriliasx50cent Geschrieben November 1, 2008 Melden Share Geschrieben November 1, 2008 ja vom gesetzt her ists so, dass mans während der fahrt nicht einschalten können darf!!daraus haben manche dann abgeleitet das manns während der fahrt nur nicht eingeschaltet haben darf!!Also: der größte teil der polizisten wird dir nichts tun wenn du sie nur montiert hast --> ist aber möglich das du ne strafe erhältst!Naja kommt halt immer auf den kiwi drauf an! wegen beleuchtung sagen die wenigsten was!!mein kousin habens gestern mit flackernden ventilkappen rausgenommen! +g+ die waren blau --> polizei^^naja der kiwi hat nur gmeint ober denn weiß was mit seinem mop nicht stimmen könnte........ naja auf jeden fall musste er sie nur runterschrauben und hat basst!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dt.rida Geschrieben November 2, 2008 Melden Share Geschrieben November 2, 2008 seasIch bin scho öfters mit ubb bei den kibaran vorbeigfahrn und entweder sie habns net überrissen oda ihnen wars wuascht! Und einmal sinds neben uns stehen blieben und von an freund dem sein ganzes mop hat blau gleuchtet und die ham nur gmeint das ma uns net depat aufführen solln!^^ich glaub die nehmens net so genau mit der ubb scho gar net wenns abgschalten is (also wenn sie sehen das du sowas hast) aber das is von kibara zu kibara verschieden wahrscheinlich hab ich nur glück ghabt bis jetz!Aber wenns abgschalten is oda nur im stand rennt glaub ich kaum das die irgendwas sagen!greeetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfi122 Geschrieben November 16, 2008 Melden Share Geschrieben November 16, 2008 Was stimmt jetzt eigentlich wirklich? Die einen sagen ja ist erlaubt wenns nicht eingeschaten ist beim fahren.Die anderen sagen nein auch wenns nicht eingeschalten ist muss man Strafe zahlen. Also wer weis es?also meiner erfahrung nach ist es so:es kommt auf die farbe des lichtes an.z.b. darf man, egal ob der motor läuft oder nicht, keine BLAUEN LEDs oder Neons verbaut haben. da laut StVO nur einsatzfahrzeuge und fahrzeuge mit besonderer bestimmung(z.b. abschnittskommandant der feuerwehr) blaue lichter verbaut haben dürfen.--> ich habe mal 70 euro gezahlt wegen 4 blauen neons.normalerweise darf man soweit lichter verbauen, dass das erkennen des fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird. d.h. nach vorne keine roten lichter und nach hinten keine weißen.prinzipiell jedoch ist es so, dass man OHNE typisierung keine neue beleuchtung verbauen darf. natürlich wird jetzt keiner wegen 2 LEDs zum TÜV fahren.deshalb kommt es immer auf den polizisten drauf an. der vater meiner freundin ist polizist. er sagt es ist erlaubt im stand bei ausgeschaltetem motor, auf PRIVATEN plätzen neons und LEDS angeschaltet zu haben. jedoch sobald der motor läuft, ist es illegal.der polizist entscheidet schluss endlich selbst was er macht. wenn er einen guten tag hat, und ihr habt die neons oder leds nur im stand stehen, wird er nichts sagen.sobald ihr fahrt, habt ihr ein problem-bei jedem polizisten.hoffe ich konnte helfenlg wolfi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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