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Der liebe Herr Gorbach!


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Als mein Freund und ich mal nicht wussten was wir machen sollten :D haben wir mal Herrn Gorbach einen Ausführlichen brief (E-Mail geschrieben ),

Da leider herr Gorbach nicht selbst Zeit hatte vil, wahr er auf der Karibik oder was weis ich wurde wer von einen Herrn Dipl.ing Lukaschek geantwortet

Ging mir auch schon auf den :mellow:

Lange Rede kurzer sinn:

Das hatt er uns geschrieben!

REPUBLIK ÖSTERREICH

Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie

GZ. 190500/7-II/B/5/01

An alle / das / die / den

Landeshauptmänner

Die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

Wirtschaftskammer Österreichs

Fachverband der Fahrzeugindustrie

Bundes-Ingenieurkammer

Bundesministerium für Inneres Abteilung V/3

Bundesministerium für Inneres Abteilung IV/19

Bundesgremium des Fahrzeughandels

Im Haus II/B/7

Betrifft: Messung der Geschwindigkeit von Motorfahrrädern (Kleinkrafträdern) am Rollenprüfstand - Rückschlüsse auf die Bauartgeschwindigkeit

1.) Von der Exekutive werden zur Ermittlung der Geschwindigkeit von Motorfahrrädern vermehrt mobile Rollenprüfstände eingesetzt. Diese bestehen aus einem Rollensatz, einem Geber sowie der Auswerteeinheit. Die Zulassung dieser Geräte zur Eichung erfolgte durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Bei der Messung werden die Rollen durch das zu messende Motorfahrrad angetrieben und entsprechend die erreichte Geschwindigkeit ermittelt.

2.) Vergleichsmessungen bei der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge im Beisein von Vertretern des BMI sowie des BEV mit verschiedenen Typen von Motorfahrrädern haben jedoch gezeigt, dass eine Umlegung der mit diesen Geräten gemessenen Geschwindigkeit auf die tatsächliche Geschwindigkeit nur sehr bedingt möglich ist.

2.1.) Es hat sich gezeigt, dass der angezeigte Geschwindigkeitswert aufgrund des fehlenden Luft- und Rollwiderstandes höher ist als der tatsächlich im realen Fahrbetrieb auf der Straße erreichbare Wert.

2.2.) Mit zunehmender realer Fahrgeschwindigkeit nimmt der Messfehler bei der Prüfung auf der Rolle zu.

2.3.) Zur Erreichung eines realen Messergebnisses wären auch die Fahrzeuge entsprechend den einschlägigen Richtlinien mit einem Lenker mit einem Gewicht von 75 kg +- 2kg zu belasten. Daneben spielen auch die atmosphärischen Bedingungen ( wie Luftdruck, Temperatur, Luftfeuchtigkeit) eine wesentliche Rolle.

2.4.) Die Höchstgeschwindigkeit darf im Rahmen einer Konformitätsprüfung nach der Richtlinie 95/1/EG zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit um +-5% von dem bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Wert abweichen, wobei dieser selbst wiederum max 5% über den vom Hersteller angegebenen Wert liegen darf ( daraus ergibt sich ein praktischer Wert von 49,6 km/h).

3.) Um dem realen Fahrbetrieb und all den Toleranzen ( siehe dazu auch die Pkte 2.1. bis 2.4.) ausreichend Rechnung zu tragen, wird nun jener Messwert festgelegt, der unter Berücksichtigung aller Toleranzen und Fehler bei der praktischen Durchführung der Überprüfung maßgebend für eine Bestrafung ist.

3.1.) Unter Berücksichtigung der vorher genannten Gründe, wird bei der Messung auf der Rolle ein Mindestmesswert von 66 km/h festgelegt, der als Grundlage für eine Anzeige hinsichtlich der Übertretung der Bauartgeschwindigkeit gilt. Auch die im Bescheid des BEV vom 12. Jänner 2001 festgelegten Messwerttoleranzen sind in der Festlegung dieses Wertes ebenfalls bereits berücksichtigt.

Bei auf der Rolle gemessenen Geschwindigkeiten ab diesem genannten Wert kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das betreffende Fahrzeug im realen Fahrbetrieb die gesetzlich zulässige Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h deutlich überschreitet.

3.2.) Bei abgelesenen Messwerten auf der Rolle bis zu 65 km/h ist nicht mit Sicherheit davon auszugehen, dass ein gemessenes Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen für Motorfahrräder nicht entspricht. Auch wird der Nachweis der Nichtvorschriftsmäßigkeit nur sehr schwer, verbunden mit hohem Aufwand zu führen sein.

Ungeachtet dessen sind Überprüfungen hinsichtlich einer möglichen technischen Manipulation anhand der Inhalte des Antimanipulationsaufklebers mit den Kennzeichnungen an den betreffenden Bauteilen durchzuführen.

4.) Diese Regelung gilt ausschließlich nur für die Überprüfung der Geschwindigkeit mittels Rollenprüfgeräten.

5.) Ergänzend wird bemerkt, dass der vorstehende Erlass lediglich im Hinblick auf die kraftfahrrechtliche Einstufung der Bauartgeschwindigkeit eines Motorfahrrades zu interpretieren ist und eventuelle Verkehrssicherheitswirkungen wie sie im Protokollerlass Zl.: 170.303/2-II/B/7/01angesprochen sind davon unberücksichtigt bleiben.

Sie werden ersucht, betroffene Stellen hiervon in Kenntnis zu setzen.

Wien, am 25.4.2001

Für die Bundesministerin

Dipl. Ing. Lukaschek

Ministerialrat

mfg_dave

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eigndlich was passiert wenn: Ich hab bei meiner derbi meinen ori pott wieder gedrossel hat jetzt ein 8 mm loch drin. 13:53 übersetztung. Ich komm nen steileren berg nur mit der 1sten mit 20 kmh rauf. Bergab schaff ich aber knappe 70.. Dan wird das ja auf der walze auch net anders sein. Was soll ich dann zu denen sageN?

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  • 2 months later...

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