Gast MH-Raser Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 hallo ich will jetzt mal wissen welche strafe man bekommt wenn man körperverletzung begeht und dabei aber unter 18 jahren ist !!! und wie ist das wenn man aus notwehr zugeschlagen hat weil man zuerst angegriffen wurde ?mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RiejuMX Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 Kommt ganz auf die Umstände an. Notwehr is a schwieriges Kapitel. Wenn dir einer eine Watschen gibt und du erschießt ihn, gilt das nicht als Notwehr... Wenn aber einer auf dich einhaut, und du wehrst dich gerade so wenig wie möglich dann hast schon gute Karten.Dann gibts auch verschiedene Arten. Schlag ins Gesicht ist zb immer gefährliche oder halt schwere Körperverletzung, usw. Das kann man so nicht sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GTi Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 Notwehr? Erklär mal wie das war.. Notwehr darfst du erst machen bzw. es is erst Notwehr wenn dein Leben wirklich in Gefahr is. Und auch da musst du innerhalb 3 Sekunden zuschnappen das es als Notwehr gilt .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MH-Raser Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 also es war so ich und ein freund sind vom feiern heim gegangen und bei uns im ort waren da so 2 tüpen die uns angepöbelt haben (beschimfung usw) dann ist mein kumpel zu ihm hingegangen hat im eine mit der faust gegeben ins gesicht und dann ist der den er geschlagen hat auf ihn draufgeschprungen und hat ihn gewürgt !! ich wollte meinem kumpel helfen und den tüpen von ihm runterreissen!!! der 2 hat dann mir einen faustschlag ins gesicht versetzt und dann habe ich mich natürlich auch gewehrt und ihm auch eine verpasst! mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RiejuMX Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 Tja körperliche Gewalt wird sowieso immer viel höher gerechnet als verbale. Und egal wie sehr man beschimpft wird, zumindest nach dem Gesetz ´rechtfertigt das nie körperliche Gewalt. Mir scheint, du könntest unbescholten davonkommen aber die anderen...mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MH-Raser Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 ja aber mein kumpel hat ja angefangen mit dem faustschlag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gileraracer Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 Wieso interessiert das überhaupt? Hast du ihnen ne Karte dagelassen oder wie? Zuerst müssen sie dich mal anzeigen und dann sinds extreme M*schis wenn sie das tun (haben ja abgefangen motzen und euch auch eine gekopft)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr.TomGTI Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 Die , die sich mit der Faust durchsetzen , haben weniger Hirn als ein Fußabstreifer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexSpikeX50 Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 wenn dein kumpel als erster zugeschlagen hat, dann war es nicht notwehr! kommt drauf an welche verletzungen er hat ... wenn der type länger als 2monate daran leidet ist es schwere köperverletzung und bekommt eine saftige geldstrafe!mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
apriliasx50cent Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 wenn dein kumpel als erster zugeschlagen hat, dann war es nicht notwehr! kommt drauf an welche verletzungen er hat ... wenn der type länger als 2monate daran leidet ist es schwere köperverletzung und bekommt eine saftige geldstrafe!mfgFalls ihr ne anzeige bekommt sagt einfach ihr seit unter einfluss von alkohol gestanden!dann wird sich die strafe um einiges vermindern...........zahlen kann ich keinen nennen wie viel das kostet sry! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dicka90 Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 hiNaja, kennst du die 2 typen? kennen sie deinen namen? habens sonst welche zeugen?Es wird keiner von euch 2 irgendwas bekommen..wär völlig unlogisch..und schwere Körperverletzung ist auch nicht, wenn der Typ länger als 2 Monate daran leidet, sowas hab ich noch nie ghört..Schwere Körperverletzung ist z.b auch schon ein Veilchen LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexSpikeX50 Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 hat mir mein vater gesagt ... der is polizist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Malossi Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 Falls ihr ne anzeige bekommt sagt einfach ihr seit unter einfluss von alkohol gestanden!dann wird sich die strafe um einiges vermindern...........zahlen kann ich keinen nennen wie viel das kostet sry!Ja das würd ich sicher nicht sagen! Zudem ist der Threadhersteller ja zuerst geschlagen worden also muss er keine Angst haben wegen einer Strafe da es nur Notwehr war Hingegen sein Kupel schon da er als erster zugeschlagen hat ^^Körperverletzung kommt sehr teuer da ein blauer Fleck schon bis zu 300€ kosten kann ^^mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexSpikeX50 Geschrieben June 27, 2008 Melden Share Geschrieben June 27, 2008 hier is der satz aus dem Strafgesätzbuch:§84. (1) Hat die Tat eine längere als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aprilia99 Geschrieben June 28, 2008 Melden Share Geschrieben June 28, 2008 Die wissen ja nicht wie ihr heißt, oder?Dann könnens sowieso kaken gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MH-Raser Geschrieben June 29, 2008 Melden Share Geschrieben June 29, 2008 eine gerichtsverhandlung habe ich jetzt wegen dem schon am september und ich bin aber nur in einer sache angeklagt und zwar im stgb abs83 also leite körperverletzung ! mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Casemodder Geschrieben June 29, 2008 Melden Share Geschrieben June 29, 2008 Selber Schuld Warum lassts euch auch provzieren? Erst zuschlagen wenn die anderen Anfangen. Wieso hat er denen eig. eine runtergehauen? Gehts hald einfach weiter und lassts euch ned provozieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MH-Raser Geschrieben June 29, 2008 Melden Share Geschrieben June 29, 2008 ja ja sehr hilfreich bitte kein spam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
richi Geschrieben June 29, 2008 Melden Share Geschrieben June 29, 2008 kommt drauf an !!'wie alt bist du ?haben die die polizei gerufen ?wissen sie wie du heisst ?waren die im krankenhaus ?wenn die bei polizei oder krankenhaus waren dann gibts erstens eine anzeige ,entweder gegen unbekannt und wenn die euch kennen dann werdets bald einen schönen brief kriegen!also erstmal ist die schuldfrage zu klären !wenn ihr schuld seit wird es auf eine aussergerichtliche einigung rauslaufen, dann wird von einem amtsartz ein schadengutachten geben!das zahlt aber die versicherung !!700€ kostet das gutachten und 350€-1000€ wird das schmerzengeld sein !!mfg richi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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