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Auf den Polizisten?
Ne auf den Bearbeiter auf der BH.
Prinzipiell weiß der BH Typ nicht das du Schüler bist daher bekommst du zuerst meist in der STMK eine horrend höhe Strafe.

Bulle ist mit mit 75km/h nachgefahren, nur deswegen wurden mir 4 Delikte angelastet wobei natürlich jeder extra kostet^^

Wenn du dann den Bescheid von der BH hast mit der Strafe dann kannst/solltest du einspruch einlegen.
Als Begründung gibst du eben an das du Schüler bist und über kein eigenes Einkommen verfügst.
Falls du Lehrling bis oder arbeitest liste dein Einkommen und deine Ausgaben aus und sag du hast wenig Geld und könntest die Strafe nie bezahlen.

Dann wirds billiger.

Einspruch kostet aber etwas, ein paar Prozent Gebühren, zahlt sich aber trotzdem immer aus!

Taferl ist ja eigentlich bei 66 Kmh weg...

Wennst es noch hast - schätze ich das Sie dir auch Nachgefahren sind?
Also wenn Sie dich nicht gelasert haben dann sind das ja nur "Schätzungen".
Da steht dann im Bericht "Die Geschwindigkeit wurde mittels Nachfahren im Abstand von X Metern Anhand des PKW Tachos durch den Beamten festgestellt" oder so.
Bei den KM/h steht meist auch ca. oder so dabei.

Du kannst auch wenn er dir nur nachgefahren ist und alleine war Einspruch einlegen, das Moped zurückbauen und sagen du kannst dir das ncicht erklären und das muss ein irrtum sein.

Ich hab damals noch ein Schreiben der BH erhalten, dass ich ein neues Pickerlgutachten bringen muss sonst wird die tafel eingezogen (hatte die Tafel auch noch und konnte auch ganz normal nachdem er mich angehalten hat weiterfahren).
Kann sein, muss es aber nicht.

Wo genau in STMK?

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Hey Silver - danke für den Link - sehr nett unsere Gesetze xD

Das. Z.B:

4. Sonderfälle/Ausnahmen Bei Motorfahrrädern mit Drosselung durch einen Drehzahlgeber am oder im Vorderrad oder bei Motorfahrrädern mit 4-Taktmotoren ist eine Überprüfung mit dem Rollprüfstand wegen der Unwirksamkeit der Drosselung bei diesem Prüfvorgang nicht aussagekräftig und darf daher auch nicht durchgeführt werden. Seitens der Exekutive sind für jene Fälle, wo Rollentester nicht anwendbar sind, nur noch Messungen während der Fahrt mit Laserpistolen oder Radargeräten zulässig.

Hihi.

Peace

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So erstmal will ich dir sagen das man im Vorhinein nie wissen kann wie hoch die Strafe ist.

Es kommt mal drauf an wie viele Delikte du bekommst (je mehr desto höher die strafe), also immer nett sein zum Polizisten sonst gibt er dir mehr Delikte.

Der Sachbearbeiter entscheidet wie hoch die Strafe wird. Er hat einen Strafrahmen zu jedem Delikt und muss innerhalb diesem Rahmen entscheiden. Je nach Lust und Laune.

Danach kannst du nen Einspruch einlegen. (Funktioniert nicht nur bei Schülern sondern bei Lehrlingen und unbescholltenen Leuten auch ;) )

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

LG Dominik

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