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Frage an "Rennleitung"


Gast ๖ۜStardust

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Gast ๖ۜStardust

Also lieber Herr Rennleitung, jetzt hats mich nach 2 Jahren auch einmal erwischt :/

Hab gerade den Brief bekommen, dass ich Auskunft erteilen muss, wer das Fahrzeug gelenkt hat, als ich ins Radar gefahren bin. 60km/h höchstgrenze, bin ca. 80-85 kmh gefahren...

a) Warum kommt kein Strafzettel sondern so ein Brief?

b) das ist mein erstes Vergehen überhaupt, hab ein leeres Leumundszeugniss, hab auch so bis auf 1x bei Orange über die Ampel gefahren mir noch nie etwas zuschulden gekommen lassen.

Wirkt sich das mindernd aus? Wieviel könnte mich erwarten?

Wenn ich jetzt sage, dass mein Papa gefahren ist, weil er schauen wollte wie schnell sie geht, und er ja den Motorrad führerschein hat, fällt dann nurnoch versicherungsbetrug und die strafe für das schnell fahren an? Also nicht dass ich dann noch dafür zahlen muss das ich keine Lenkerberechtigung besitze?

lg

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wenn die geschwindigkeitsübtrg nicht zu hoch ist, kommt einen anonymverfügung.

bei höherer v-max kommt jedoch die lenkerauskunft, der du nachkommen musst. wenn nicht, trifft es den zulbes.

vermutlich wird die bh zuerst von der erlaubten höchstgeschw ausgehen. und mit glück denken sie nicht daran, dass es ein mofa war.

wer der lenker war, musst du wissen (und auch mit den konsequenzen bei einer ev falschaussage leben).

wenn die bh doch checkt, dass es ein mofa war, dann wird von 45 km/h ausgegangen (bei 85 wären es dann 40 zu viel, dh im ortsgebiet ab 40 zwei wochen fs-entzug + ca eur 350,-). will das dein daddy zahlen?

mit glück sind es ab eur 35,-!

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Also in Deutschland besteht keine Beweispflicht des Fahrzeughalters, wer das Fahrzeug gefahren ist. Die Beweislast liegt nicht beim Fahrzeughalter sondern bei den Behörden/Polizei. Ich geh mal davon aus das ist in Österreich genauso.

Das heisst konkret wenn z.B.auf dem Foto nicht zu erkennen ist ob du gefahren bist (ich geh mal davon aus du hattest nen Helm auf^^) dann kann die Polizei dich fragen ob du das warst bzw. ob du weisst wer gefahren ist. Wenn du dann sagst: ey kein Plan wer das ist, das bin auf keinen Fall ich! is auch schon länger her... ich hatte mein Mopped an "irgendjemanden" verliehen, weis nicht mehr wer wie wo und wann.. -> dann muss die Polizei den Fahrer ermitteln. Sprich die können dich mal am A! lecken, weil die müssen dann nach einem "unbekannten Fahrer" fahnden... und das führt dann genau zu garnix.

Das einzige was sie machen können: Sie können die ein sogenanntes Fahrtenbuch aufdrücken, wo du reinschreiben sollst wer und wann mit deinem Mopped gefahren ist.

Aber selbst dieses Fahrtenbuch brauchst du im Fall der Fälle nicht vorlegen wenn du dich damit selbst belastest, weil man keine Beweise vor Gericht vorlegen muss die einen selbst belasten sondern nur Bewise die dich entlasten (also wenn nicht du sondern z.B. deine Oma gefahren ist)

und das Nicht-vorlegen des Fahrtenbuchs ist nur eine Ordnungswidrigkeit

soviel zu dem Thema: irgendjemand wurde mit meinem Mopped geblitzt ;-)

Gruß

bearbeitet von 2Stroka
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Gast ๖ۜStardust

gut, ja es warn glaubi schon mehr als 80 sachen, aber es war ne 60er Zone...

Aja, wenn ich schreibe dass es meine Tante aus Amerika war...^^ nach 3 monate verjähren sich doch mindere verkehrsdelikte oder?

edit: Danke Richard, so in etwa hab ich mir das vorgestellt ^^ Werds mal so machen :) :)

bearbeitet von ๖ۜStardust
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wie schon id pn erwähnt. umkehr der beweislast gilt in ö in so einem fall nicht! letzten endes trifft es immer den zulbes. wenn dieser nicht weiß, wer gefahren ist, ist er haftbar.

außer wenn sein mofa gestohlen wurde, was er natürlich nachweisen muss (zb anz bei polizei).

in ö muss es lt gesetz kein foto von vorne mit erkennung des lenkers sein. ist nur in d so.

tja, anderes land, andere gesetze. und fahrtenbuch ist für so einen fall nicht vorgesehen, nur bei gewerbe (zb autohändler blaues kz)

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Gast ๖ۜStardust

Ey der "lenker", ich weiss noch nicht wen ich nehme ^^ isja nur 20kmh zu schnell gefahren,vl. 25. Können di da nicht einfach so nen beschissenen Strafzettel schicken? -.-

Wenigstens habens net glei dazugschriebn dasi vorführen muss...

edit: son blödsinn -.- d.h. ich such mir einen aus timbuktu raus und sag er wars? ^^

bearbeitet von ๖ۜStardust
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hab dir grad nochmal ne pn geschickt!

für die anderen: wennst mit deinem mofa in der 60er zone 80 fährst, dann bist nicht 20 zu schnell gewesen, sondern 35! 80-45=35

für mofa gilt in ö imma 45, egal welche beschränkung, ausg natürli die 30er ;)

und versucht mal als polizist euch die ständigen novellierungen zu merken, da wird das hirn ganz weich :eek:

toller job...

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