das ist aber ein schlechter vergleich. das wäre ja "erregung öffentlichen ärgerniss". und es ist ein unterschied ob man eine hose anhat oder nicht, ich für meinen teil habe beim scheißen keine an. falls sich dirtycross vor den polizisten auf offener straße entblösen hätte müssen, sorry wenn ich das überlesen haben sollte, dann wäre ich ganz klar auf euerer seite. ein verdacht lässt sich leicht finden. bei der geschichte sehe sogar ich einen verdacht, nämlich auf alkoholmissbrauch von einem minderjährigen. ab wann zählt der verdacht? reicht es nicht wenn jemand auf dem gehsteig torkel, um anzunehmen die betreffende person ist alkoholisiert? habe ich das gesagt?