4x_racer Geschrieben October 12, 2009 Melden Share Geschrieben October 12, 2009 Hallo, ich wurde schon wieder gefi--t(Diese Story: http://www.2stroke-tuning.com/forum/topic/42915-schon-wieder-aufgehalten/ ), jetzt warte ich auf die Strafe und überlege mir schon Texte für den Einspruch, aber mir fällt nichts ein , kann mir wer einen "Rohtext" reintippen, wäre echt nett. PS: Meine Eltern kann ich nicht Fragen, da die nichts davon erfahren sollen...^^mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
thelastone Geschrieben October 12, 2009 Melden Share Geschrieben October 12, 2009 so schwer is das auch nicht hast sicher schon mal was bestellt was dir nicht gefallen hat und dann zurück geschickt mit e-mail oder weil was fehlerhaft is einfach immer höflich bleiben und nicht übertreiben( sprache hochdeutsch) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danny Geschrieben October 13, 2009 Melden Share Geschrieben October 13, 2009 Bei mir hat das der BH-Angestellt geschrieben, man hat ihn nur ca sagen müssen,wieso man einspruch erhebt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maxl Geschrieben October 13, 2009 Melden Share Geschrieben October 13, 2009 Die Art und Weise wie das Kennzeichen angebracht sein muss, steht im § 27 (3) ZZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Dort steht:Zitat:Zitat von FZVDas Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikal winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeug Längsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.Da meine Taferlhalterun all diesen vorangegangenen Kriterien entspricht, möchte ich gegen die mir vorliegende Anzeige Eeispruch erheben.so ungefähr?? lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast derbi power Geschrieben October 13, 2009 Melden Share Geschrieben October 13, 2009 erwähn noch wie unfreundlich der polizist war!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dr Daytay Geschrieben October 14, 2009 Melden Share Geschrieben October 14, 2009 Naja, viel chancen wirst du nicht haben, das pickerl war nicht da, das ist eine tatsache, das die tafelhalterung zu steil war auch. Da du auch noch abgehaut bist sehe ich da schwarz für dich.Maximal kannst du noch einen "Schülerrabatt" raushandeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tonei Geschrieben October 14, 2009 Melden Share Geschrieben October 14, 2009 du schriebst einfach höflich rein, dass du noch schüler bsit, keinen verdienst hast und deine eltern sagen du musst es selber zahlen damitst was lernst..dann zahlst 48% oder sowas^^mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
4x_racer Geschrieben October 29, 2009 Autor Melden Share Geschrieben October 29, 2009 (bearbeitet) So was meint ihr zu diesemSehr geehrte Frau Name,Bezugnehmend auf ihr schreiben vom 19.10.2009 (Geschäftszahl: VerkR96-45266-2009 und VerkR96-45267-2009) möchte ich gegen beide Strafen einspruch erheben, da ich und mein Bruder(Name) noch Schüler sind und kein Einkommen haben, außerdem wurde nicht ein Sportauspuff montiert, sondern ein Nachbauauspuff für dieses Moped, dieser Auspuff ist weder lauter noch leistungssteigender als der Originale, und er hatt auch eine E-Prüfnummer. Als ich einige Wochen vorher von einem Polizisten kontrolliert wurde, meinte Er das ich den Auspuff nicht extra eintragen lassen muss, deswegen bitte ich sie den Punkt 2 beider Strafen ganz zu streichen. Dieser Auspuff wurde auch nur aus dem Grund montiert, da der Origanle bei einem Sturz gebrochen war, und nicht mehr geschweißt werden konnte, da er beihnahe komplett verrostet war. Da der Originalauspuff für dieses Moped beim Händler über 400€ kostet, habe ich diesen im Internet für 150€ gekauft.In der Hoffnung auf eine positive Lösung dieser Angelegenheit verbleibe ich.mit freundlichen GrüßenNameStraßePlz und OrtEdit: Sollte ich noch dazu schreiben, das der Auspuff sogar einen Kat. hatt? bearbeitet October 29, 2009 von 4x_racer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast derbi power Geschrieben October 29, 2009 Melden Share Geschrieben October 29, 2009 schreib noch so etwas in der art rein: bei der auspuff geschichte:Da ich mir einen 400€ weder leisten kann noch will entschied ich mich für eine billigere variante.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
4x_racer Geschrieben October 29, 2009 Autor Melden Share Geschrieben October 29, 2009 (bearbeitet) schreib noch so etwas in der art rein: bei der auspuff geschichte:Da ich mir einen 400€ weder leisten kann noch will entschied ich mich für eine billigere variante..Jo passt/geändert/Sehr geehrte Frau Name,Bezugnehmend auf ihr schreiben vom 19.10.2009 (Geschäftszahl: VerkR96-45266-2009 und VerkR96-45267-2009) möchte ich gegen beide Strafen einspruch erheben, da ich und mein Bruder(Name) noch Schüler sind und kein Einkommen haben, außerdem wurde nicht ein Sportauspuff montiert, sondern ein Nachbauauspuff für dieses Moped, dieser Auspuff ist weder lauter noch leistungssteigender als der Originale, und er hatt auch eine E-Prüfnummer und ein Karalistator wurde bei diesem Auspuff auch montiert. Als ich einige Wochen vorher von einem Polizisten kontrolliert wurde, meinte Er das ich den Auspuff nicht extra eintragen lassen muss, deswegen bitte ich sie den Punkt 2 beider Strafen ganz zu streichen. Dieser Auspuff wurde auch nur aus dem Grund montiert, da der Origanle bei einem Sturz gebrochen war, und nicht mehr geschweißt werden konnte, da er beihnahe komplett verrostet war. Da der Originalauspuff für dieses Moped beim Händler über 400€ kostet und ich mir diesen nicht leisten kann und nicht leisten will, hab ich mich für diesen entschieden, da er nur 150€ gekostet hat.In der Hoffnung auf eine positive Lösung dieser Angelegenheit verbleibe ich.mit freundlichen GrüßenNameStraßePlz und Ort bearbeitet October 29, 2009 von 4x_racer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bernilu_ Geschrieben October 29, 2009 Melden Share Geschrieben October 29, 2009 es gibt auch online ein formular zum ausfüllen mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TZR Geschrieben October 29, 2009 Melden Share Geschrieben October 29, 2009 Wende dich an einen Autofahrerclub wie ARBO oder ÖAMTC Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Joggel Geschrieben October 30, 2009 Melden Share Geschrieben October 30, 2009 (bearbeitet) Rechtschreibung bitte.Schreiben,Einspruchgrammatik:außerdem wurde nicht ein Sportauspuff montiert, sondern ein Nachbauauspuff für dieses Mopeddem möchte ich hinzufügen,dass kein Sportauspuff,sondern ein Nachbauauspuff,der der SVZO entspricht und über eine EG-BE-Nummer verfügt,montiert wurde.gibt nocht mehr Grammatik und Rechtschreibung zu verbessern...aber bin grad zu faul dazu.geh TZRs Rat nach,ist das Beste.wirst du mehr Erfolg mit habenMFG bearbeitet October 30, 2009 von Joggel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.