klausi129 Geschrieben January 10, 2008 Melden Share Geschrieben January 10, 2008 Es geht ja das Gerücht herum, dass man Auspuffanlagenanlagen mit einem e1 Zeichen extra einer Einzelabnahme unterziehen muss, was nicht stimmt!Die zahl hinter dem "E" steht lediglich für das Land aus dem diese EG ABE kommt Bsp. e13 13=Luxemburg (siehe bild unten)Auch wird in EG ABE's bzw. EG BE's meist nur einen Fahrzeugtyp erwähnt der Clou an der Sache ist der Gesetzesauszug, siehe unten! Dem zu Folge kann man z.B. ESD's fahren die lt. EG ABE nur für einen bestimmten Fahrzeugtyp bestimmt sind. Solange dieser eine EG ABE hat braucht man keine schriftlichen Unterlagen mitzuführen. Da die Polizei noch im Steinzeitalter lebt lt. der Aussage eines netten Götzmitarbeiters, ist es schwer für die Beamten zu den EG ABE's die zugehörigen Fahrzeugtypen zu Ermittel. Götz z.B. gibt keine Auskunft darüber auch nicht den Beamten "...das ist nicht unser Job...".und Götz hat täglich mehrere anfragen dies bezüglich Fazit: EG ABE o. EG BE bedeutet anbauen fertig! wenn die Beamten etwas sehen wollen dann zeigt diesen Gesetzesauszug:Zwischenzeitlich ist auch der Polizei bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist.Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt. Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:EWG-Betriebserlaubnis EG/ABEFür Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.Was ist die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?Es gibt die Fahrzeug- und die Teile-ABE.Die Fahrzeug-ABE legt die technischen Eckdaten (Hubraum, Leistung, Abmessungen, Geräusch, Abgasverhalten ...) eines FahrzeugTYPS fest.Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer ``amtlich anerkannten Prüfstelle'' (TüV, Dekra ...) erwirkt. Alle Fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen bekommen auch eine Betriebserlaunbnis (BE). Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung, der Zulassungsstelle, daß das Fahrzeug eine BE besitzt. Die Erteilung der BE ist in Paragraph 19 der Straßenverkehrszulassungsornung zu finden.Die Teile-ABE bezieht sich auf Anbauteile und einen Fahrzeugtyp. Zubehör-Anbauteile (Auspuff, Lenker, Sitzbank ...) die eine ABE besitzen dürfen an den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Und zwar ohne, daß die BE des umgebauten Fahrzeugs erlischt. Mit dem Zubehörteil wird eine Kopie der Teile-ABE geliefert. Damit kann man nachweisen, daß das angebaute Teil eine Teile-ABE besitzt und dieser auch entspricht. Das wird meist mit kryptischen Buchstaben- Zahlenkombinationen gemacht, die in/an das Anbauteil geprägt, gestanzt, genäht, angeschweißt...sind. Die werden mit denen in der Kopie der ABE verglichen. Es gibt Leute, die behaupten, die Kopie müsste immer mitgeführt werden, das hab ich im Gesetzestext aber bisher nirgends gefunden.Die folgenden Genehmigungskennzeichen bestätigen, dass es sich um ein zugelassenes Bauteil handelt, dass die entsprechenden Mindestanforderungen erbracht hat.Die Ausführung und die Ziffern-/Buchstabenkombination zeigen an, nach welchen Vorschriften und in welchem Land das Bauteil seine Zulassung erhalten hat.ABG-Prüfzeichenbeim ABG Prüfzeichen handelt es sich um eine nationale Zulassung. Sie kennzeichnet Bauteil, die einer "Bauartgenehmigungspflicht" unterliegen, beispielsweise Anhängerkupplungen.Das ABG Prüfzeichen ist immer als Wellenlinie mit einem M und einer Ziffernkombination ausgeführt.ABE-Typenzeichendas ABE-Typenzeichen ist auf Baurteilen angebracht, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Auch hier handelt es sich um eine nationale Zulassung. Im Regelfall wird dem Bauteil eine Bescheinigung mit näherer Beschreibung und Besonderheiten für die Montage beigelegt, die ABE.Das KBA besteht immer aus den Buchstaben KBA und einer nachfolgenden Ziffernkombination.ECE-Zulassungszeichendieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.Bedeutung der Herkunft von e-NummernE1: DeutschlandE2: FrankreichE3: ItalienE4: NiederlandeE5: SchwedenE6: BelgienE7: UngarnE8: TschechienE9: SpanienE10: ehemaliges JugoslawienE11: GroßbritannienE12: ÖsterreichE13: LuxemburgE14: SchweizE15: DDRE16: NorwegenE17: FinnlandE18: DänemarkE19: RumänienE20: PolenE21: PortugalE22: Russische FöderationE23: GriechenlandE24: IrlandE25: KroatienE26: SlowenienE27: SlowakeiE28: WeißrusslandE29: EstlandE31: Bosnien und HerzegowinaE32: LettlandE37: TürkeiE40: MazedonienE42: Europäische UnionE43: JapanEWG-Zulassungskennzeichendieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.Das EWG-Zulassungszeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e, ausserdem im Viereck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern (ggf. auch einem Länderkürzel für Länder, die keine Länderkennzahl) und hinter dem Kreis einer Ziffernkombination.Quelle: http://www.katzeninformation.de/DIES IST KEIN RECHTSAUSKUNFT und wir können auch keine Garantie über die Richtigkeit geben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
4x_racer Geschrieben October 10, 2009 Melden Share Geschrieben October 10, 2009 Seas, hab mir das jetzt durchgelesen und verstehen kein wort Ich hab folgendes Probl.Ich habe einen Gianelli Auspuff mit E-Nummer und Drossel, und das Mop geht. nur 60, und die E-Nummer ist auch gut sichtbar auf dem Krümmer, allerdings haben mich gestern die Kiwis erwischt, und sie wollen mich Strafen da der Auspuff nicht eingetragen ist, was soll ich jetzt machen, ich habe darauf hingewiesen, das der Auspuff eine E-Nummer hat, und sie sagten, das gilt nicht, da er nicht eingetragen ist, ist der Kiwi im Recht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jolly Roger Geschrieben October 10, 2009 Melden Share Geschrieben October 10, 2009 Laut Klausis Ausssagen hast du Recht. Aber ich kann net ganz glauben, dass das stimmt was Klausi sagt. Weiß einer zufällig was es kostet sowas einzutragen lassen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
'# fLo Geschrieben October 10, 2009 Melden Share Geschrieben October 10, 2009 Bei Auto's ist es so das man Teile (Rücklichter, Lichter, ...) mit E-Prüfzeichen NICHT eintragen lassen muss. Man braucht auch keine Bestätigung mit sich zu führen. Das Zeichen reicht aus Das sollte auch 1 zu 1 aufs Moped übertragbar sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
4x_racer Geschrieben October 10, 2009 Melden Share Geschrieben October 10, 2009 Bei Auto's ist es so das man Teile (Rücklichter, Lichter, ...) mit E-Prüfzeichen NICHT eintragen lassen muss. Man braucht auch keine Bestätigung mit sich zu führen. Das Zeichen reicht aus Das sollte auch 1 zu 1 aufs Moped übertragbar sein.Sehr gut, thx! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rene.k Geschrieben January 13, 2010 Melden Share Geschrieben January 13, 2010 ist es legal wenn ich ma aufs moped led's montier??mfg rené Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Brösel Geschrieben January 14, 2010 Melden Share Geschrieben January 14, 2010 ja ich hab au a problem: auf meiner e nummer is die erste zahl 9 und das is ja spanien...gildet das ez hier in österreich auch lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FENZI# Geschrieben January 14, 2010 Melden Share Geschrieben January 14, 2010 @brösel: ja sicher gilt die hier auch mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-Treme Racer Geschrieben January 14, 2010 Melden Share Geschrieben January 14, 2010 Wenn dir der kiwi sagt das es nicht gilt wenn der auspuff nur die e-nummer oben hat, dann sagst du ihm das nächste mal einfach, dass er dir ein gesetz oder einen bescheid oder wie auch immer zeigen wo drinnen steht das man den auspuff eintragen lassen muss!Wenn er so was hat kann man eh nix mehr machen...mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Brösel Geschrieben January 15, 2010 Melden Share Geschrieben January 15, 2010 ja ok danke lüt...lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
harry_666 Geschrieben January 19, 2010 Melden Share Geschrieben January 19, 2010 Normalerweise werden ja Papiere mitgeliefert.Laut der Prüfstelle der Landesregierung in Klagenfurt muss man nichts eintragen wenn in den Papieren ausdrücklich dein Fahrzeugtyp steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mrx-killer Geschrieben March 16, 2010 Melden Share Geschrieben March 16, 2010 Ich frag mich grad wie das beim TG Enox is. Da wird so ein E-bestätigungs Teil mitgeliefert nur das lustige is das es für Spanien gilt also e9 was bringt mir das jetz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Walker Geschrieben March 16, 2010 Melden Share Geschrieben March 16, 2010 ein Pott mit E-nummer ist europaweit gültig, egal ob e4 e6 oder so obensteht,die Zahl gibt nur an in welchem Land er Typisiert wurde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mrx-killer Geschrieben March 16, 2010 Melden Share Geschrieben March 16, 2010 ein Pott mit E-nummer ist europaweit gültig, egal ob e4 e6 oder so obensteht,die Zahl gibt nur an in welchem Land er Typisiert wurde Ah umso besser xD danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LoL-Fighter Geschrieben April 8, 2010 Melden Share Geschrieben April 8, 2010 hab dazu eine frage.. und zwar gehen wir mal davon aus klausi129 hat recht..ich hab einen tecnigas enox wo auf dem krümmer "e9 1097" steht.. das e9 is von einem viereck umgeben also wird es eine EWG-Zulassung sein.. jz mal ein zitat von ihm: Solange dieser eine EG ABE hat braucht man keine schriftlichen Unterlagen mitzuführen jz ein zitat aus der anzeige von enox von gearparts: Auspuffanlage Tecnigas EnoxRieju SMX/ MRX/ RR, Edelstahl, mit EG-BEalso angenommen klausi129 hat recht. dürfte ich also meinen enox einfach so fahren ohne dass ihc papiere mithaben müsste oder verstehe ich da was falsch?lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Samy Geschrieben April 22, 2010 Melden Share Geschrieben April 22, 2010 hab dazu eine frage.. und zwar gehen wir mal davon aus klausi129 hat recht..ich hab einen tecnigas enox wo auf dem krümmer "e9 1097" steht.. das e9 is von einem viereck umgeben also wird es eine EWG-Zulassung sein.. jz mal ein zitat von ihm:jz ein zitat aus der anzeige von enox von gearparts:also angenommen klausi129 hat recht. dürfte ich also meinen enox einfach so fahren ohne dass ihc papiere mithaben müsste oder verstehe ich da was falsch?lginteressiert mich; push Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
'# fLo Geschrieben April 22, 2010 Melden Share Geschrieben April 22, 2010 Ja, solang der Auspuff gedrosselt bleibt und das Moped nicht schneller als 45km/h geht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Samy Geschrieben April 22, 2010 Melden Share Geschrieben April 22, 2010 wie soll den das 45 gehen (: wenn mans gut einfährt geht da doch locker ein 50er ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Casemodder Geschrieben April 22, 2010 Melden Share Geschrieben April 22, 2010 wie soll den das 45 gehen (: wenn mans gut einfährt geht da doch locker ein 50er ?Ja und weiter?!Du brauchst nur NICHTS befürchten WENN der Auspuff ein eZeichen hat UND das Moped max. 45km/h geht. Wenn wir jetz mal ganz streng sind...ABER der Auspuff MUSS auch für das Fahrzeug bestimmt sein, das steht in dem Wisch der meistens dabei ist. Weil sonst könnte man ja auch einen Akrapovic von einer KTM, der ein eZeichen hat, auf ein 50er Moped geben. GEHT ABER NICHT.Deshalb ist das mit dem "man braucht nur das eZeichen und keinen Wisch mit" eher falsch bzw. nur teilweise richtig. Also lieber den Wisch mitführen wo drin steht das Teil bzw. eben der Auspuff is genau für das Fahrzeug. Dann gilt das eZeichen auch. Zu laut kann der Auspuff trotzdem sein und somit illegal. Das is alles so eine Sache...Aber wenn man am Auspuff i. was verändert ist er sowieso nicht mehr legal (trotz eZeichen) aber das sollte klar sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
[Savior] Geschrieben April 22, 2010 Melden Share Geschrieben April 22, 2010 Ja und weiter?!Du brauchst nur NICHTS befürchten WENN der Auspuff ein eZeichen hat UND das Moped max. 45km/h geht. Wenn wir jetz mal ganz streng sind...ABER der Auspuff MUSS auch für das Fahrzeug bestimmt sein, das steht in dem Wisch der meistens dabei ist. Weil sonst könnte man ja auch einen Akrapovic von einer KTM, der ein eZeichen hat, auf ein 50er Moped geben. GEHT ABER NICHT.Deshalb ist das mit dem "man braucht nur das eZeichen und keinen Wisch mit" eher falsch bzw. nur teilweise richtig. Also lieber den Wisch mitführen wo drin steht das Teil bzw. eben der Auspuff is genau für das Fahrzeug. Dann gilt das eZeichen auch. Zu laut kann der Auspuff trotzdem sein und somit illegal. Das is alles so eine Sache...Aber wenn man am Auspuff i. was verändert ist er sowieso nicht mehr legal (trotz eZeichen) aber das sollte klar sein.Darüber hab ich letzte Woche erst was gelesen. Wenn der auspuff vollkommen original ist, und die Kiwaranten feststellen er ist zu laut, gibts im Notfall noch immer die Hersteller Haftung. Weil der ist dafür verantwortlich dass er ein einwandfreies, getestetes Produkt verkauft! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
'# fLo Geschrieben April 22, 2010 Melden Share Geschrieben April 22, 2010 Den Wisch muss man auch nicht mitnehmen da sie mit etwas Aufwand über die eingestanzte Nummer die Info abrufen können Die meisten Kiwi's wissens nicht oder wollen es nicht wissen also am besten ins Verbandspackerl oder so rein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pumapuma07 Geschrieben July 23, 2010 Melden Share Geschrieben July 23, 2010 In Gearparts24 gibts den Turbokit GP 50cc und dazu steht mit EG-BE heißt das das der Auspuff mit E Nummer geliefert wird also das E zeichen auf dem Krümmer ??oder muss ich den irgendwie nachbestellen ?Oo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Samy Geschrieben August 14, 2010 Melden Share Geschrieben August 14, 2010 Steht zwar dabei is aber nix dabei. Wird ohne drossel oder sonst iwas geliefert.. Vielleicht gibts eine egbe wenn du dir einen originalen kaufst und keinen nachbau von gp24 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kochi Geschrieben November 3, 2010 Melden Share Geschrieben November 3, 2010 Hey mal ne frage. Ich habe meine enox gebraucht gekauft aber er ist ja für die rieju mrx und hat e zeichen.Wo kann ich denn wisch der normal dabei ist herkriegen?mfg kochi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
motorhispania<3 Geschrieben January 1, 2011 Melden Share Geschrieben January 1, 2011 Also 2 Sachen:Darf ich meinen TK Chromado entdrosselt fahren, wenn meine Maschine laut Papieren eine E-Drossel hat.der ori pott war auch offen.Und den wisch brauch ich auch . für meine MH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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