der sportauspuff war für die maschine gedacht, wo er montiert war? er war auch wie in der "unbedenklichkeitsbescheinigung" beschrieben gedrosselt? stand in dem schriftstück, das der auspuff nicht eintragungspflichtig ist oder das die maschine vorgeführt werden muss?
insofern der auspuff nicht eintragungspflichtig ist, einspruch gegen die anzeige stellen. im idealfall direkt über einen anwalt. versucht wird immer viel, ob es am ende aber nicht nur zum aufschönen der statistiken ist, lass ich nun mal so im raum stehen.
hatte so nen mist wegen paar domstreben am auto hinter mir, hab dem cop dann ein dokument vorgelegt, aus dem hervorgeht, das diese als nötige maßnahme nicht eintragungspflichtig sind. fand der nicht so schön, konnte man gut erkennen.