client10 Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Noch im vergangenen Jahr wurde im Bundesrat entschieden, dass man ab 2020 mit dem Führerschein B nun auch kleine (125er) Motorräder fahren darf wenn man:1) Mindestens 25 Jahre alt ist2) Den Führerschein Klasse B (Auto) mindestens 5 Jahre besitzt3) 4 Theorie- und 5 Praxis Stunden á 90 Minuten absolviert (ohne Prüfung!)Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein (kostet 28,60€ auf dem Amt, kein weiterer Sehtest und Erste-Hilfe Kurs erforderlich!) dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. Nun bleibt aber noch die Frage, wie es denn mit den 50ern (oder auch umgebauten 70ern, 80ern, 90ern, oder aufgemachten Mopeds) aussieht. Es wäre ja eigentlich nicht schlecht, wenn man sein 50er(70,80,90) umschreiben könnte auf etwas vernünftiges, das mit dem A1, bzw Schlüssel 196 endlich mal LEGAL gefahren werden kann. Hat da jemand Infos darüber? Nicht jede 50er ist auch nur für 50ccm ausgelegt. Da sehe ich doch etliche Maschinen, die bis zu 250ccm mit den 50ern identisch sind. Siehe die ganzen Minarelli-, bzw Derbi-Antriebe, wo sonst alles vom "großen" Motorrad stammt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nilss Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 21 Minuten schrieb client10: Noch im vergangenen Jahr wurde im Bundesrat entschieden, dass man ab 2020 mit dem Führerschein B nun auch kleine (125er) Motorräder fahren darf wenn man:1) Mindestens 25 Jahre alt ist2) Den Führerschein Klasse B (Auto) mindestens 5 Jahre besitzt3) 4 Theorie- und 5 Praxis Stunden á 90 Minuten absolviert (ohne Prüfung!)Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein (kostet 28,60€ auf dem Amt, kein weiterer Sehtest und Erste-Hilfe Kurs erforderlich!) dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. Nun bleibt aber noch die Frage, wie es denn mit den 50ern (oder auch umgebauten 70ern, 80ern, 90ern, oder aufgemachten Mopeds) aussieht. Es wäre ja eigentlich nicht schlecht, wenn man sein 50er(70,80,90) umschreiben könnte auf etwas vernünftiges, das mit dem A1, bzw Schlüssel 196 endlich mal LEGAL gefahren werden kann. Hat da jemand Infos darüber? Nicht jede 50er ist auch nur für 50ccm ausgelegt. Da sehe ich doch etliche Maschinen, die bis zu 250ccm mit den 50ern identisch sind. Siehe die ganzen Minarelli-, bzw Derbi-Antriebe, wo sonst alles vom "großen" Motorrad stammt. Wenn du ein 50er moped was auf ZBS 80 umgebaut worden ist MÜSSTE ALLES eingetragen sein dass du es unter kleinmotorrad fahren darfst und das kostet eine menge Geld und Zeit, und ist echt krass umständlich, da würd ich mir vorher eine 125er 2 takt holen, die wär leichter anzumelden ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
2Stroka Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 normalerweise kaum möglich, ausser du hast eine Bestätigung des Herstellers dass das Fahrzeug auch für mehr Leistung und höhere Endgeschwindigkeit zugelassen ist. Sonst trägt dir das heutzutage keine Prüfstelle bzw. KFZ-Sachverständiger einfach so mal ein. Ich hab allerdings ne Aprilia RS50 die hat sogar 70cc im Fahrzeugbrief eingetragen. Das geht allerdings nur mit der italienischen ZD4SE, nicht mit der deutschen ZD4PG Variante. Warum auch immer.. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andi Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Weiters wirst die umbauten nur seehr schwer eingetragen bekommen. Die abgasnormen sind einfach zu streng geworden. Abgesehen davon kostet eine Einzelabnahme sowieso verdammt viel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
client10 Geschrieben January 7, 2020 Autor Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 2 Stunden schrieb 2Stroka: normalerweise kaum möglich, ausser du hast eine Bestätigung des Herstellers dass das Fahrzeug auch für mehr Leistung und höhere Endgeschwindigkeit zugelassen ist. Sonst trägt dir das heutzutage keine Prüfstelle bzw. KFZ-Sachverständiger einfach so mal ein. Ich hab allerdings ne Aprilia RS50 die hat sogar 70cc im Fahrzeugbrief eingetragen. Das geht allerdings nur mit der italienischen ZD4SE, nicht mit der deutschen ZD4PG Variante. Warum auch immer.. Gruß Ich hab die SE001... Also kein Plan. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
client10 Geschrieben January 7, 2020 Autor Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Ich lese gerade in meiner BE ZD4SE001... Also müsste das sogar gehen! Klasse ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
2Stroka Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Jo, aber geh nicht direkt zur Prüfstelle sondern in ne Werkstatt die regelmäßig nen Tüvprüfer im Haus hat und klär das vorher mit denen ab. Bei INteresse kann ich dir für ein paar Euro ne Kopie meines Fahrzeugbriefes schicken. Ohne den wird es warscheinlich schwierig werden 70cc und mehr km/h eingetragen zu kriegen. Ohne Beleg für solch eine Eintragung kannste sowas normalerweise direkt vergessen! Als weitere Einschränkung steht in meinem Fahrzeugbrief noch Ansauggummi innnendurchmesser 20mm, aber sonst nix. Großes Kennzeichen drauf und losgehts! Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
client10 Geschrieben January 7, 2020 Autor Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Klingt schon mal gut! Ne Werkstatt und nen Tüver hätte ich sogar dafür. Aber wie ist es dann mit TÜV? Weil wenn es regulär wird, ist irgendwie der Sinn des Kostenfaktors verfehlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
2Stroka Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 ja was glaubst du denn? Dass du dann ein Lecihtkraftrad mit Zulassung etc hast aber nicht zur Hauptuntersuchung sprich Tüv musst? ..am besten du vergisst das ganze schnell wieder. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Loki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 anzumerken ist auch, das man mit schlüssel 196 wohl nicht ins ausland darf, zumindest schon mehrfach gelesen. insgesamt darf man mit ca 600-700 euro schulungskosten rechnen. ob sich das am ende lohnt für nen "halben" führerschein lass ich mal so dahin stehen. hab mir das auch erhofft, aber mit der eingrenzung auf deutschland ist das genau wie die wechselkennzeichen mal wieder ne nullnummer. wird irgendwohin verschwinden, weil keiner bock auf halbe sachen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
client10 Geschrieben January 7, 2020 Autor Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Naja gut, wenn es dann regulär zugelassen ist, gelten ja gleich andere Bedingungen. TÜV selbst kostet um die 110-150, je nach Werkstatt. Aber der Aufwand drum herum lohnt sich für mich persönlich eigentlich nicht. Vielleicht bin ich auch bei den Preisen durch meinen Jaguar geschädigt. Ich hab die Aprilia eher als Hobby und preislich sind das natürlich Welten, was den Unterhalt angeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
client10 Geschrieben January 7, 2020 Autor Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Mit TÜV wären ja dann auch nur die Teile, die auch getüvt werden können. Da gehen doch bestimmt die Hälfte der "normal käuflichen" Teile nicht mehr durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Racing-niki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Die frage ist wohl ehr wie du die euro 5 abgasnormen einhalten willst ? Das wird alles andere als einfach . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
2Stroka Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 33 Minuten schrieb Racing-niki: Die frage ist wohl ehr wie du die euro 5 abgasnormen einhalten willst ? Das wird alles andere als einfach . Bei dem ollen Moped gilt Euro1 oder Euro2, je nach Baujahr. Meine ist Euro2. Steht so im Fahrzeugbrief. Und ansonsten steht einfach 39 Hub und 47 Bohrung und 70cc Hubraum im Fahrzeugbrief, kein Zylinderhersteller. Ich kann also einfach nen 70cc draufstecken. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Racing-niki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 54 Minuten schrieb 2Stroka: Bei dem ollen Moped gilt Euro1 oder Euro2, je nach Baujahr. Meine ist Euro2. Steht so im Fahrzeugbrief. Und ansonsten steht einfach 39 Hub und 47 Bohrung und 70cc Hubraum im Fahrzeugbrief, kein Zylinderhersteller. Ich kann also einfach nen 70cc draufstecken. Gruß Ja genau also wenn du sie als kleinmotorrad typisieren lassen willst ist es eine neuanmeldung und demnach musst du alle geltenden vorschriften einhalten also euro 5. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
2Stroka Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Nein, es gilt Tag der Erstzulassung bzw Erstinbetriebnahme. Ist in diesem Fall das Baujahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Racing-niki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Gerade eben schrieb 2Stroka: Nein, es gilt Tag der Erstzulassung bzw Erstinbetriebnahme. Ist in diesem Fall das Baujahr. Warum sollte sie ? Du willst aus deinem moped ein kleinmotorrad machen und demnach brauchst du eine einzelabnahme und bei dieser müssen immer alle gesetze nach dem aktuellsten stand eingehalten werden.... Du kannst ja auch nicht ein 100 jahre altes bauernhaus umbauen und dich dann an die damaligen bauvorschriften halten . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
2Stroka Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Ja is halt so. Gott sei dank, ist ja gut so. Zum Zeitpunkt meines Gutachtens war Euro2 ja auch schon abgelaufen, im Brief steht trotzdem Euro2. Für ältere Mopeds wie zB Simson gibts Umbaukits zum Leichtkraftrad incl. Gutachten zu kaufen für die gilt überhauptkeine Abgasnorm, weil vor 1998 gebaut. So ist das zumindest in D, meinst du in Ö ist das nicht so? Würde mich wundern. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Loki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 42 Minuten schrieb Racing-niki: Du willst aus deinem moped ein kleinmotorrad machen und demnach brauchst du eine einzelabnahme und bei dieser müssen immer alle gesetze nach dem aktuellsten stand eingehalten werden.... zumindest in deutschland bei autos ist es nur wichtig, das man die gleiche euronorm einhält, wenn man an dem fahrzeug motorumrüstungen vornimmt. sprich hat das fahrzeug euro4, muss auch eine maschine die mindestens euro4 hat, eingebaut werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Racing-niki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 18 Minuten schrieb 2Stroka: Ja is halt so. Gott sei dank, ist ja gut so. Zum Zeitpunkt meines Gutachtens war Euro2 ja auch schon abgelaufen, im Brief steht trotzdem Euro2. Für ältere Mopeds wie zB Simson gibts Umbaukits zum Leichtkraftrad incl. Gutachten zu kaufen für die gilt überhauptkeine Abgasnorm, weil vor 1998 gebaut. So ist das zumindest in D, meinst du in Ö ist das nicht so? Würde mich wundern. Gruß In österreich muss man sich sofern man ein fahrzeug erstanmelden will immer die aktuelle norm einhalten und da man einen neuen typenschein und sozusagen damit auch ein neues fahrzeug bekommt muss man es aufjedenfall erstanmelden. vor 8 Minuten schrieb Loki: zumindest in deutschland bei autos ist es nur wichtig, das man die gleiche euronorm einhält, wenn man an dem fahrzeug motorumrüstungen vornimmt. sprich hat das fahrzeug euro4, muss auch eine maschine die mindestens euro4 hat, eingebaut werden. Eine Motorumrüstung ist rechtlich gesehen ehr ein kleiner eingriff im gegensatz zu dem was er oben vorhat.Dein auto bleibt noch immer ein Auto. Wenn man jetzt aber aus einem Moped ein Kleinmotorrad machen will muss man fast alles neu abnehmen lassen sofern man keine gutachten der hersteller besorgen kann. Also bremstest, abgastest , rahmensteifigkeit , Fahrwerk , Reifen etc Für alle diese Sachen braucht man hald irgendwoher angaben ob sie den kräften die man ihnen aufbrummen will standhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andi Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 58 Minuten schrieb Racing-niki: Du kannst ja auch nicht ein 100 jahre altes bauernhaus umbauen und dich dann an die damaligen bauvorschriften halten . Der Vergleich war jetzt nicht so klug😂 Aber du hast recht, da es eine Einzelabnahme ist müssen die Aktuellen Normen und Gesetze eingehalten werden. Wäre es nur eine normale Wiederanmeldung wäre das nicht der Fall Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Loki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 Gerade eben schrieb Racing-niki: Wenn man jetzt aber aus einem Moped ein Kleinmotorrad machen will muss man fast alles neu abnehmen lassen sofern man keine gutachten der hersteller besorgen kann. Also bremstest, abgastest , rahmensteifigkeit , Fahrwerk , Reifen etc Für alle diese Sachen braucht man hald irgendwoher angaben ob sie den kräften die man ihnen aufbrummen will standhalten. dem stimme ich zu, solange es in deutschland bei einem motor bleibt, der auch ab werk in der karosserie verbaut war. ich stehe aktuell davor einen motor aus einem vectra-c in meinen astra g zu verbauen. bei der spenderkarosse ist beim z20let (2liter turbo 4zylinder) schluss, der spendermotor ist ein y32se (3.2liter v6 sauger) riesen affentheater, solange es über den normalen tüv geht obwohl ich bis auf den motor an sich nix wechseln muss damit es läuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Racing-niki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 4 Minuten schrieb Loki: dem stimme ich zu, solange es in deutschland bei einem motor bleibt, der auch ab werk in der karosserie verbaut war. ich stehe aktuell davor einen motor aus einem vectra-c in meinen astra g zu verbauen. bei der spenderkarosse ist beim z20let (2liter turbo 4zylinder) schluss, der spendermotor ist ein y32se (3.2liter v6 sauger) riesen affentheater, solange es über den normalen tüv geht obwohl ich bis auf den motor an sich nix wechseln muss damit es läuft. In deutschland geht in der hinsicht um einiges mehr.Hab auch schon von leuten gehört dir dort bei einem golf 2 450ps ohne probleme eintragen konnten in österreich schauen die dich schon deppat an wenn du "nur" 200 eintragen willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Loki Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 ja, da stimme ich dir zu, in österreich ist die typisierung deutlich schwieriger. wobei ich auch zugebe, das mir in deutschland ein ungleichgewicht auffällt, was in der VAG szene teils geht, das brauchst mit nem rüsselsheimer garnich erst versuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
2Stroka Geschrieben January 7, 2020 Melden Share Geschrieben January 7, 2020 vor 51 Minuten schrieb Racing-niki: In österreich muss man sich sofern man ein fahrzeug erstanmelden will immer die aktuelle norm einhalten und da man einen neuen typenschein und sozusagen damit auch ein neues fahrzeug bekommt muss man es aufjedenfall erstanmelden. Eine Motorumrüstung ist rechtlich gesehen ehr ein kleiner eingriff im gegensatz zu dem was er oben vorhat.Dein auto bleibt noch immer ein Auto. Wenn man jetzt aber aus einem Moped ein Kleinmotorrad machen will muss man fast alles neu abnehmen lassen sofern man keine gutachten der hersteller besorgen kann. Also bremstest, abgastest , rahmensteifigkeit , Fahrwerk , Reifen etc Für alle diese Sachen braucht man hald irgendwoher angaben ob sie den kräften die man ihnen aufbrummen will standhalten. Es ist keine Erstanmeldung, und auch keine Einzzelabnahme des kompletten Fahrzeugs! Normalerweise bekommst du in eine 50er auch keine 70cc eingetragen, jeder normale Sachverständige zeigt dir aus diesem Grund auch den Vogel wenn du mit sowas kommst. Würde heute auch niemand einfach so eintragen. Aber mit meinem Gutachten und einem Moped mit genau diesem Fahrzeugtyp ZD4SE geht das. Was ich da stehen hab ist sowas wie das goldene Einhorn unter den Mopeds. Gibt's nicht alle Tage zu sehen. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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